Eine Beitrag unter der Rubrik Bürgerstimme: Lena Müller aus Hennweiler hat den Ortsgemeinderat unter der Woche eindringlich ins Gewissen geredet und damit bei den zahlreichen Zuhörerinnen und Zuhörern großen Respekt erfahren. In ihrer ausführlichen Stellungnahme zu den Solarflächen hat sie die rechtliche und inhaltliche Sichtweise dargestellt. Dabei geht es ihr im Wesentlichen um die Frage der Zulässigkeit des beantragten Bürgerbegehrens zur geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlage sowie um die damit verbundene Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an diesem Vorhaben. Trotz ihres engagierten Appells sowie eines aufgezeigten möglichen Lösungswegs lehnte der Rat das Bürgerbegehren mehrheitlich ab und berief sich dabei auf rechtliche Vorgaben.
Der Vortrag von Lena Müller im wortlaut:
Liebe Ratsmitglieder,
„Ihr sollt heute entscheiden, ob das beantragte Bürgerbegehren zur geplanten Freiflächen PV zugelassen werden soll oder nicht. Euch liegt eine Beschlussvorlage vor, die unser Begehren ablehnt. Begründet wird die Ablehnung mit Unzulässigkeit. Hierbei beruft ihr euch unter anderem auf einen Beschluss aus Mannheim vom 20.03.2009. Die weitere Rechtsprechung widerspricht dieser Aussage, zuletzt Karlsruhe im Jahr 2025. Hier geht das Gericht davon aus, dass der erste Schritt ein weichenstellender Grundsatzbeschluss ist und somit das Bürgerbegehren zugelassen werden soll. Dieses Urteil kann ich euch gerne zur Verfügung stellen. findet ihr in der Anlage.
Der Bebauungsplan der Gemeinde darf nicht im Widerspruch zum Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde stehen. Der FNP ist noch nicht fortgeschrieben. Ihr habt am 27.11.2025 beschlossen die Fortschreibung des FNP bei der Verbandsgemeinde zu beantragen. Als Mitglied des Verbandsgemeinderates kann ich euch sagen, dass im Rat mehrheitlich beschlossen wurde, dass dieser aber in Sachen PV nicht fortgeschrieben wird, so lange es kein Gesamtkonzept gibt. Wann das vorliegt und ob der VG Rat der Fortschreibung zustimmt kann heute nicht beantwortet werden.
Der geplante B-Plan steht daher im Widerspruch zum gültigen FNP. Der im November gefasst Beschluss ist somit schwebend unwirksam. Gesetze beinhalten viel Spielraum. Es liegt in eurem Ermessen, wie ihr das Gesetz interpretiert und wie ihr die vorgelegten Urteile beurteilt. Wir sind der Meinung, dass der Gemeinderat dem Bürgerbegehren zustimmen kann. Als weiteres Argument das Bürgerbegehren zuzulassen kann das Planaufstellungsverfahren herangezogen werden. Grundsätzlich gilt es erst einmal zu klären, wie ein Bebauungsplan überhaupt zu Stande kommt.
Zuerst wird der Planaufstellungsbeschluss gefasst. Das habt ihr am 27.11.2025 gemacht. Danach erfolgt die Erstellung eines ersten Planentwurfs. Der Beschluss ein Planungsbüro zu beauftragen wurde von der Tagesordnung genommen und ist somit noch zu fassen. Als dritter Schritt ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung vorgesehen. Dies ist in §3 Absatz 1 Baugesetzbuch nachzulesen. Diesen findet ihr in den ausgeteilten Unterlagen. Satz 1 besagt: Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.
Weiter heißt es in Satz 3: Von der Unterrichtung und Erörterung kann abgesehen werden, wenn ein Bebauungsplan aufgestellt oder aufgehoben wird und sich dies auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nicht oder nur unwesentlich auswirkt… Von einer unwesentlichen oder gar keiner Auswirkung kann hier beim besten Willen keine Rede sein. Der geplante Solarpark wird das Ortsbild wesentlich prägen. Das könnt ihr auf dem beigefügten Bild klar zu erkennen. Seht den Bürgerentscheid als frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Lasst die Bürger von Hennweiler mitentscheiden. Ignoriert uns nicht nur um die Interessen von ein paar einzelnen Landbesitzern und einem Großinvestor zu vertreten.
Nehmt euch ein Beispiel an einer der kleinsten Gemeinden in unserer Verbandsgemeinde. In Königsau wurde 2023 die Planung eines Solarparks allen Bürgern vorgestellt. Danach wurde der Bürgerentscheid zugelassen. Hier wurden die Bürger befragt, bevor man angefangen hat zu planen. Warum wird das in Hennweiler nicht gemacht? Warum erfahren die Bürger erst offiziell von den Plänen eines Investors, wenn der Bebauungsplan aufgestellt werden soll? Die hierzu erfolgte Veröffentlichung im Mitteilungsblatt war ebenfalls irreführend. Erst bei Betrachtung der Einladung zur Gemeinderatssitzung im Internet wurde klar, dass hier die Weichen für einen Bebauungsplan für Solarflächen gestellt werden sollen. Neben der rechtlichen Frage ist uns wichtig, euch, als gewählte Ratsmitglieder, an die Verpflichtung euren Wählern gegenüber zu erinnern. Ihr sollt uns vertreten. Bei der Kommunalwahl 2024 haben in Hennweiler insgesamt 712 Bürger ihre Stimme für euch abgegeben. Innerhalb von rund 14 Tagen konnten wir über 250 Stimmen für das Bürgerbegehren sammeln. Das ist 1/3 der Menschen, die in Hennweiler gewählt haben! Nach Veröffentlichung erhielten wir noch zahlreiche Anfragen und Bitten sich ebenfalls auf den Unterschriftslisten eintragen zu dürfen. Diese mussten wir ablehnen, weil die Unterlagen bereits abgegeben waren. Wie viele es am Ende geworden wären lässt sich nur mutmaßen. Halten wir also fest: mit einem JA zur vorgelegten Beschlussvorlage werden die Stimmen von mindestens 1/3 eurer Wähler ignoriert.
Wollt ihr wirklich die Bürger der Ortsgemeinde übergehen und die geplante Freiflächen PV Anlage durchdrücken? Lasst die Bürger entscheiden. Sollte die Anlage wirklich gebaut werden, müssen wir alle mit dem Eingriff leben. Diese Anlage wird das Ortsbild prägen und einen Großteil unserer schönen Gemeinde verunstalten. Wollt ihr diejenigen sein, die dafür verantwortlich sind? Negativbeispiele hierfür gibt es bereits in der Umgebung. Überlegt euch bitte genau, ob eine Anlage dieser Größe wirklich notwendig ist. Gibt es vielleicht Flächen, die nicht direkt einsehbar sind? Demokratie lebt von Mitbestimmung. Demokratie ist keine Einbahnstraße! Sie soll Grundrechte schützen. Das Bürgerbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Bleibt demokratisch, lasst uns mitbestimmen. Die Ablehnung den Bürger anzuhören und den mehrheitlichen Willen zu ignorieren kommt einer Diktatur gleich. Zwingt uns hier nichts auf! Seid Demokraten!
Ich möchte euch im Namen aller 250 zugelassenen Unterzeichner des Antrages bitten, euch genau zu überlegen, welche Rolle ihr in unserer Gemeinde zukünftig spielen wollt. Seid ihr die gewählten Ratsmitglieder, die sich für die Interessen aller Bürger einsetzen oder wollt ihr nur die Interessen einzelner vertreten? Deshalb unsere Bitte: Überlasst die Entscheidung dem Bürger. Stimmt gegen die Ablehnung und sagt NEIN zum Beschlussvorschlag. Nehmt die Bürger mit! Lasst uns mitbestimmen. Ihr könnt die Beschlussvorlage erweitern und aus dem Rat heraus einen Bürgerentscheid, ein sogenanntes Ratsbegehren, beantragen und beschließen. Das Ratsbegehren kann von einem Mitglied des Gemeinderates beantragt werden. Der Negativkatalog aus § 17a Abs. 2 GemO greift hier nicht, weil der Antrag aus dem Rat heraus kommt. Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit.“
Lena Müller





Solarpark Hennweiler
Lena Müller hat mit ihrem Beitrag absolut alle Punkte aufgeführt, die gegen eine solche Anlage sprechen, vor allem der Punkt Bürgerbeteiligung sollte uns alle angehen. Hat man hier Angst vor dem Votum der Bürger ? Fest steht, daß wie Herr Merz das Stadtbild negativ beurteilt, hier das Landbild verhunzt wird. Es ist ein massiver Eingriff in unserer aller Heimat, wenn unmittelbar vor dem Dorf in monströser Größe dieser Solarpark entstehen soll, dessen Sinn nach der Beurteilung vieler Fachleute fraglich ist, denn alle diese Anlagen sind nicht grundlastfähig und je nach Wetterlage geht die Leistung in den Keller, wobei die Einspeisevergütung aber garantiert ist. Es gibt in Deutschland seit langem alternative Energiekonzepte, die sogar Vorzeigestatus haben, wie
die „Stromrebellin“ in Baden-Württemberg bewiesen hat. Durch die Beteiligung aller Bürger und durch Gründung von Genossenschaften wurden hier Erfolgsmodelle geschaffen, von denen alle
profitieren, ohne das Landschaftbild hinlänglich negativ zu verändern. In Hennweiler scheint das anders zu laufen und man fragt sich, warum und wer hat den Nutzen. Wir reden hier von Zeiträumen von 20 bis 25 Jahren, in denen sich die Technik ständig verändert und wo solche Anlagen vielleicht viel schneller unrentabel werden, als heute bekannt ist. Wer baut dann ab und wer recycelt und wer trägt dann die Kosten? Darauf darf man gespannt sein. Die meisten, die heute solche Anlagen befürworten, werden dann nicht mehr im Amt sein und hinterlassen diese Probleme dann anderen. Wie schreibt Lena Müller: Seid Demokraten, dem kann man sich nur anschließen.
Rainer Petry, Hennweiler