Ausgang wie erwartet: Ablehnung des Bürgerbegehrens Solarpark durch Gemeinderat Hennweiler


Wie im Vorfeld bereits absehbar, ist es schließlich auch so gekommen: Der Ortsgemeinderat Hennweiler hat das Bürgerbegehren mit 10 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung aus den bekannten rechtlichen Gründen zurückgewiesen – ein Ergebnis, das angesichts der gesetzlichen Lage kaum überraschen konnte. Die Sitzung stieß dabei auf große Resonanz in der Bevölkerung: Rund 50 Bürgerinnen und Bürger verfolgten die Beratungen vor Ort und unterstrichen damit das spürbare öffentliche Interesse an dem Thema. Zur Erinnerung: Aus Sorge oder Ablehnung gegenüber dem geplanten Solarpark heraus formierte sich eine Gruppe von Einwohnern, die den Weg eines Bürgerbegehrens wählte, um eine direkte Abstimmung zu erreichen. Innerhalb kurzer Zeit wurden 253 Unterschriften gesammelt, das Anliegen wurde formal korrekt vorbereitet und fristgerecht eingereicht. Damit schien zunächst alles den Anforderungen der Gemeindeordnung zu entsprechen. Parallel dazu hatte der Ortsgemeinderat jedoch bereits die planungsrechtlichen Grundlagen für das Projekt geschaffen und den entsprechenden Bebauungsplan auf den Weg gebracht.

Genau hier liegt der entscheidende Punkt der weiteren Entwicklung: Mit der Einleitung des Bauleitplanverfahrens griff die gesetzliche Ausschlussregelung, wonach Bürgerentscheide in Angelegenheiten der Bauleitplanung nicht zulässig sind. Das Bürgerbegehren geriet damit in eine rechtliche Sackgasse, noch bevor es überhaupt zu einer inhaltlichen Abstimmung hätte kommen können. Im weiteren Verlauf vis hin zu heutigen Sitzung wurde das Verfahren dennoch ordnungsgemäß abgearbeitet. Die Vertreter des Bürgerbegehrens – darunter Dieter Kissel und Lena Müller – erhielten in der Ratssitzung die Gelegenheit, ihre Argumente ausführlich darzulegen. Sie warben für mehr direkte Mitsprache und kritisierten insbesondere Standortwahl und Dimensionierung des Solarprojekts. Doch so nachvollziehbar ihre Einwände und Appelle pro basisdemokratischer Bewertung aus politischer oder emotionaler Perspektive auch gewesen sein mögen, rechtlich konnten sie die bereits feststehende Bewertung nicht erschüttern.

Ihre Ausführungen blieben daher ohne Einfluss auf die Entscheidung über die Zulässigkeit. Am Ende folgte der Rat der juristischen Einschätzung und lehnte das Bürgerbegehren formal ab. Nach gemeinsamen Auswegen aus der Bürgerbegehren-Falle wurde nicht gesucht. Vielleicht wäre mit gutem Willen was möglich gewesen. Doch zu einer solchen Willensbekundung war der Rat nicht bereit. Damit ist zugleich der Weg für das Solarprojekt frei, das nun ohne weitere Verzögerung im vorgesehenen Verfahren weiterverfolgt werden kann. Ganz beendet ist der Konflikt damit allerdings noch nicht. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben bereits angekündigt, den Rechtsweg zu beschreiten und das Oberverwaltungsgericht anzurufen. Dort soll geprüft werden, ob das Verfahren – insbesondere das Zusammenspiel von frühzeitig eingeleiteter Bauleitplanung und dem Ausschluss des Bürgerbegehrens – rechtlich einwandfrei war. Ob daraus noch einmal neue Dynamik entsteht, bleibt abzuwarten.