Alles korrekt: Kreisrechtsausschuss sieht keinen Fehler bei der Aufstellung eines Bebauungsplans

Der Kreisrechtsausschuss bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach hat die Beschwerde mehrerer Bürger aus Hennweiler zurückgewiesen. Das geht aus einem Schreiben der Kommunalaufsicht vom 19. Februar 2026 hervor. Hintergrund war ein Beschluss des Ortsgemeinderates vom 27. November 2025 zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Hennweiler Süd und Ost“. Mit dem Plan sollen neue bauliche Entwicklungsmöglichkeiten im südlichen und östlichen Bereich der Gemeinde geschaffen werden. In einem Schreiben vom 19. Januar 2026 hatten die Beschwerdeführer geltend gemacht, die Ratsmitglieder Jan Schmidt, Silvia Frey sowie Ortsbürgermeister Michael Schmidt hätten möglicherweise rechtswidrig an Beratung und Beschlussfassung teilgenommen. Konkret ging es um mögliche Verstöße gegen § 22 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (Ausschlussgründe bei Sonderinteresse). Nach Prüfung des Sachverhalts teilt die Kommunalaufsicht nun mit, dass keine Ausschließungsgründe vorgelegen hätten. Ein Verstoß gegen § 22 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz liege nicht vor. Auch die in der Ratssitzung am 27. November 2025 gefassten Beschlüsse seien kommunalaufsichtlich nicht zu beanstanden.

Die Beschwerde wurde damit zurückgewiesen.