Der Verbandsgemeinderat Kirn-Land hat die geplante Umwidmung des „Waldhofes“ zu einer Sonderfläche zuletzt erneut von der Tagesordnung genommen, ohne Gründe bekanntzugeben. Wieso, weshalb, warum? Die untere Landesplanungsbehörde hat die Änderung des Flächennutzungsplans geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass hierfür aus fachlicher Sicht kein städtebaulicher Bedarf besteht. Nach Einschätzung der Kreisplanung handelt es sich beim Waldhof bereits um einen bestehenden Aussiedlerhof, der im geltenden Flächennutzungsplan korrekt dargestellt ist. Die vorgesehene Umwidmung von einer „Fläche für die Landwirtschaft“ mit dem Planzeichen Aussiedlerhof zu einer Sondergebietsfläche „Landwirtschaft und Wohnen“ würde inhaltlich keine Veränderung der bisherigen Nutzung darstellen. Eine Anpassung des Flächennutzungsplans sei daher aus städtebaulicher Sicht nicht erforderlich.
Grundsätzlich prüft die Kreisplanung Änderungen in der Flächennutzungsplanung daraufhin, ob sie mit landesplanerischen Vorgaben und den Zielen der Raumordnung übereinstimmen. Die endgültige Genehmigung von Änderungen liegt jedoch bei der Kreisverwaltung als zuständiger Genehmigungsbehörde. Offen bleibt die Frage, warum die Orts- und Verbandsgemeinde diese Umwidmung überhaupt anstrebt. Warum der Wunsch nach einer salopp ausgedrückt Umetikitierung die offensichtlich keinen Sinn ergibt? Mögliche Beweggründe könnten darin liegen, zukünftige Wohnnutzungen oder landwirtschaftliche Sonderprojekte rechtlich vorzubereiten oder die planungsrechtliche Flexibilität für den Waldhof zu erhöhen. Welche konkreten Ziele die Gremien dabei verfolgen, wurde bisher nicht transparent kommuniziert. Das würde die ablehende Haltung aus dem VG-Rat heraus erklären. Ob nach der Einschätzung des Kreisbauamtes die Angelegenheit ein drittes Masl auf die Tagesordnung gesetzt wird darf bezweifelt werden.

