Wenn Verwaltung plötzlich schnell ist – und es besser nicht gewesen wäre

Manchmal ist Schnelligkeit eben doch kein Vorteil: Nach der gescheiterten Abstimmung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Bereich der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun hat die Verbandsgemeinde Kirner Land die Reißleine gezogen. Die voreilig veröffentlichte Bekanntmachung im Mitteilungsblatt Nr. 20 vom 16.05.2025 zur geplanten PV-Freiflächenanlage „Itzbach – In den weißen Äckern Nord“ wurde offiziell widerrufen. Wer jetzt verwundert blättert, wird in der aktuellen Ausgabe des Mitteilungsblattes (bereits online einsehbar) fündig: Der Widerruf ist da – amtlich, nüchtern, notwendig. Dass der ursprüngliche Veröffentlichungsdrang etwas vorschnell war, sieht man nun auch in der Verwaltung so. Es war gewiss keine Sternstunde kommunaler Planung – aber immerhin eine sehr schnelle Reaktion auf einen sehr klaren Fehltritt. Da war man ausnahmsweise mal fix – und dann ging’s daneben. So bleibt festzuhalten: Peinlich, aber rechtlich geboten.