Zehn Wochen ohne Protokoll – Verzögerung beim Zweckverband Schloss Dhaun

Zehn Wochen sind seit der öffentlichen Sitzung des Zweckverbands Schloss Dhaun am 10. März 2026 vergangen. Auf der Tagesordnung standen keine außergewöhnlichen Punkte: Auftragsvergaben, Fragen zur Mauersanierung und ein Bodengutachten – kommunale Routine also. Routine allerdings offenbar auch bei der Bearbeitung der Niederschrift. Denn bis heute wurde kein Sitzungsprotokoll veröffentlicht. Dabei wäre eigentlich genügend Zeit gewesen, die Mitschrift nicht nur zu schreiben, sondern sie vermutlich auch noch einmal in Ruhe zu lesen, zu überarbeiten, zu korrigieren – und vielleicht sogar zu genehmigen. Besonders ins Gewicht fällt dies vor dem Hintergrund, dassheute bereits die nächste Sitzung ansteht – eine wichtige Haushaltssitzung. Dennoch geht es dort offenbar in die nächste Runde, ohne dass die Öffentlichkeit einen Blick auf das Protokoll der letzten Sitzung werfen konnte. Die Verwaltung arbeitet damit gewissermaßen im Modus „Gedächtnis statt Dokument“. Ein klarer Verstoß gegen gesetzliche Fristen lässt sich daraus zwar nicht ohne Weiteres ableiten.

Denn feste Vorgaben, bis wann ein Sitzungsprotokoll zwingend veröffentlicht werden muss, gibt es in der Regel nicht. Üblicherweise wird die Niederschrift zwar zeitnah erstellt, ihre offizielle Genehmigung erfolgt jedoch meist erst in der folgenden Sitzung. Erst danach wird sie in der Regel öffentlich zugänglich gemacht. Das kann Verzögerungen erklären – zumindest theoretisch schneller als zehn Wochen ginge es aber vermutlich auch im behäbigsten Verwaltungsuniversum. Zehn Wochen sind in diesem Zusammenhang dennoch eine auffällig lange Zeitspanne – insbesondere bei einer Sitzung mit überschaubarer Tagesordnung. Man könnte fast meinen, das Protokoll befinde sich noch in einer Art verwaltungstechnischem Winterschlaf oder habe sich im Aktenstapel erfolgreich vor der Veröffentlichung versteckt. Ob organisatorische Gründe dahinterstehen oder schlicht eine besonders ausgeprägte Gelassenheit im Umgang mit Zeit, bleibt offen. Fest steht: Im Sinne der Transparenz wäre eine zeitnahe Veröffentlichung wünschenswert – idealerweise noch vor der nächsten Haushaltssitzung.