Man soll nicht vorschnell urteilen – und schon gar nicht vorschnell Namen in Führungsrollen einsortieren. Genau das wäre hier beinahe passiert. Während in der politischen Gerüchteküche bereits fleißig Personalpuzzles gelegt wurden, hat sich die Realität – wie so oft – still, aber eindeutig anders gemeldet: Die AöR „Energieprojekte Kirner Land“ soll von Sascha Siegel aus dem Bauamt geführt werden. Er wird bei der konstituierenden Gründungsversammlung am 9. Juni als Leiter vorgeschlagen und aller Voraussicht nach auch gewählt werden. Wer sein Stellvertreter wird und wer darüber hinaus zum Team gehören soll, ist bislang nicht bekannt. Damit ist die Lage klarer, als es der zwischenzeitliche Flurfunk vermuten ließ. Die Konstituierung bleibt dennoch ein bemerkenswerter Termin im kommunalpolitischen Kalender. Nicht, weil dort noch entschieden werden müsste, wer die Verantwortung trägt, sondern weil dort sichtbar wird, dass diese Verantwortung längst organisatorisch vorbereitet worden ist.
Die eigentliche Herausforderung beginnt ohnehin erst nach der Gründung. Es geht darum, aus einer neuen Struktur mehr zu machen als ein weiteres gut gemeintes Organigramm. Denn eine AöR lebt nicht von Satzungen, Beschlüssen oder Gründungsakten, sondern von den Menschen, die sie im Alltag tragen – und von der Entschlossenheit, mit der sie ihren Auftrag verfolgt. Die Personalfrage ist damit nicht mehr offen, sondern allenfalls zeitweise falsch erzählt worden. Die entscheidende Frage lautet nun vielmehr: Welchen Zweck soll die AöR tatsächlich erfüllen? Soll sie vor allem verwalten, koordinieren, rechtssicher handeln und kommunalpolitische Beschlüsse umsetzen, dann sind erfahrene Verwaltungsfachleute ein naheliegender und wertvoller Bestandteil der Führung. Soll sie jedoch Wind- und Solarprojekte entwickeln, Flächen sichern, Finanzierungen strukturieren, Netzanschlüsse organisieren, Risiken steuern und sich auf einem dynamischen Energiemarkt behaupten, dann reicht klassische Verwaltungskompetenz allein nicht aus. In diesem Fall benötigt sie energiewirtschaftliche, technische, kaufmännische und projektentwicklerische Expertise in den Schlüsselpositionen.
Ob es klug ist, eine Anstalt des öffentlichen Rechts für Windkraft- und Solarprojekte überwiegend mit Verwaltungsbeamten zu besetzen, hängt deshalb unmittelbar von den Zielen ab, die mit ihr verfolgt werden. Wer eine Behörde schaffen will, kann auf Verwaltungserfahrung setzen. Wer hingegen ein handlungsfähiges Energieunternehmen aufbauen möchte, muss die Organisation auch mit den entsprechenden Fähigkeiten ausstatten. Der Erfolg der kommunalen Energie-AöR wird sich daher weniger an ihrer Rechtsform entscheiden als an der Frage, ob ihre personelle Besetzung ihrem tatsächlichen Auftrag gerecht wird. Wo unternehmerisches Handeln gefordert ist, wird fehlende Fachkompetenz nicht durch gute Absichten ersetzt. Und wo die Energiewende vor Ort gelingen soll, genügt es nicht, Projekte zu verwalten. Man muss sie entwickeln, finanzieren und erfolgreich umsetzen können.




