Erneuerbare-Energien-Gesamtkonzept ohne Konzept? Kreis verweist wegen Vorstellungstermin an Verbandsgemeinde Kirner Land

Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum – wer nicht fragt, bleibt dumm. „Heute wollen wir herausfinden, was in Kirner Land passiert! Wer plant neue Solar- und Windflächen? Wie läuft das eigentlich? Und warum dauert es so lange?“ – Seit mehr als einem Jahr wird im Verbandsgemeinderat Kirner Land ein Gesamtkonzept für Solar- und Windflächen angekündigt. Ziel dieses Konzepts ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien strategisch zu steuern und dabei räumliche, ökologische und infrastrukturelle Aspekte zu berücksichtigen. Bereits im vergangenen Jahr wurde das Konzept erstmals öffentlich in einer Sitzung des Verbandsgemeinderates vorgestellt. In einer späteren Sitzung erklärte Kreisplaner Alexander Kalus, das Konzept – so die CDU – im ersten Quartal vorstellen zu wollen. In der jüngsten Sitzung des Verbandsgemeinderates Kirner Land wurde das angekündigte Gesamtkonzept erneut kurz angeschnitten. Auf Nachfrage der CDU-Fraktion konnte jedoch keine aktuelle Auskunft zum Stand des Konzepts gegeben werden. Insbesondere blieb unklar, ob die zugesagte Vorstellung im ersten Quartal 2026 eingehalten wird. Eine konkrete Wasserstandsmeldung war in der Sitzung nicht möglich.

Die CDU machte deutlich, dass sie weiterhin auf die angekündigte Vorstellung des Gesamtkonzepts im ersten Quartal 2026 besteht und hierfür eine verbindliche Aussage erwartet. Vor diesem Hintergrund richteten die Kirner-Land-Nachrichten eine Anfrage an die Kreisverwaltung Bad Kreuznach, mit der Bitte um Auskunft, ob das Gesamtkonzept inzwischen erstellt wurde und ob eine Vorstellung im ersten Quartal im Verbandsgemeinderat Kirner Land vorgesehen ist. Die Kreisverwaltung beantwortete die Anfrage jedoch nicht inhaltlich, sondern verwies stattdessen auf die Verbandsgemeinde Kirner Land. Ob das Gesamtkonzept mittlerweile vorliegt, bleibt damit unklar. Auch ist nicht nachvollziehbar, warum die Kreisverwaltung diese einfache Frage nicht beantworten kann oder will. Als Ansprechpartner wurde der Leiter des Fachbereichs Bauen, Herr Sven Schäfer, benannt. Offenbar sieht sich die Kreisverwaltung nicht als zuständige Instanz für die Auskunft oder Erstellung des Gesamtkonzepts, obwohl das Thema im politischen Raum wiederholt mit einer übergeordneten Steuerung und Koordination verbunden wurde. Stellt sich die Frage, warum Bürgermeister Thomas Jung die Frage der CDU in der Sitzung nicht beantworten konnte, und dies, obwohl nur sein Haus, so der Kreis, zuständig ist. Seltsam!

Der Verweis auf die Verbandsgemeinde lässt indes offen, auf welcher Verwaltungsebene das Gesamtkonzept tatsächlich angesiedelt ist. Offen bleiben damit weiterhin zentrale Fragen: Wer trägt die Verantwortung für das Gesamtkonzept? Wurde es bereits erarbeitet oder zumindest begonnen? Existiert ein konkreter Zeitplan für die Vorstellung im Verbandsgemeinderat? Handelt es sich um ein Konzept der Kreisverwaltung, der Verbandsgemeinde oder um ein gemeinsames Vorhaben? Gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Planung und Umsetzung von Solar- und Windenergieanlagen im Kirner Land ist ein transparentes, abgestimmtes Gesamtkonzept von erheblicher Bedeutung für Kommunen, Bürgerinnen und Bürger sowie die politischen Gremien. Solange Zuständigkeiten unklar bleiben und Anfragen zwischen Verwaltungsebenen weitergereicht werden, bleibt das angekündigte Gesamtkonzept vor allem eines: eine offene Ankündigung ohne nachvollziehbaren Sachstand.

2 thoughts on “Erneuerbare-Energien-Gesamtkonzept ohne Konzept? Kreis verweist wegen Vorstellungstermin an Verbandsgemeinde Kirner Land

  1. Das Gesamtkonzept zum Aufbau der Erneuerbaren Energien im Kirner Land ist überfällig.
    Wäre auch eine Aufgabe für die AöR „Erneuerbare Energien“, die formal seit Frühjahr 2024 existiert, deren konstituierende Sitzung aber – aus welchen Gründen auch immer – bisher nicht statgefunden hat. Der wiederholte Hinweis auf meine Anfragen in VG-Ratssitzungen, eine Ortsgemeinde hätte noch nicht zugestimmt, ist nicht korrekt: Gemäß Satzung der AöR ist sie handlungsfähig, wenn ausreichend Ortsgemeinden und Bürger vertreten sind.

    Nach meinen Erinnerungen – und den Protokollen – hat VG-Bürgermeister Herr Jung (auf Drängen der CDU-Fraktion), im Sommer 2025 bei der Abstimmung über die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) bzgl. PV-Anlage in Hochstädten-Dhaun zugesagt, dass Kreisplaner Herr Kalus eine Potentialanalyse für das Kirner Land erstellen soll.
    Auf dieser Basis soll dann die Gesamtplanung für das Kirner Land erstellt werden.
    Eine erste Vorstellung der Potentialanalyse im Dezember 2025 fand nicht statt, sie wurde auf Anfang 2026 verschoben. In der VG-Ratssitzung im Januar 2026 wurde dann vom ersten Quartal 2026 als Termin für die Präsentation gesprochen. Die Erstellung des Gesamtplanes für das Kirner Land ist dann wohl für „im Laufe von 2026“ zu erwarten……..
    Die konstituierende Sitzung der AöR wurde im letzten Jahr für Anfang 2026 angekündigt, inzwischen ist von „innerhalb des ersten Halbjahres“ die Rede.
    Diese permanenten Verschiebungen bringen die Ortsgemeinden und ihre Bürger im Kirner Land im Vergleich mit anderen Regionen weiter ins Hintertreffen.
    Noch ein Beispiel; In Sobernheim fand schon letztes Jahr eine Bürgerversammlung mit Vorab-Information zur Wärmeplanung statt, womit die Bürger Informationen für ihre eigene Heizungsplanung bekommen haben. Im Kirner Land hat man 2025 beschlossen, einen Förderantrag zu stellen. Wenn der genehmigt wird, soll in 2026 ein Planer gesucht werden, der dann eine kommunale Wärmeplanung bis 2027 erstellt – sie muss nämlich gem. Gesetz im Sommer vorliegen. Die Bürger im Kirner Land müssen also weiter warten.
    Dies alles schürt Unzufriedenheit im Kirner Land.

  2. Gesamtkonzept Erneuerbare Energien.
    Wozu ein Eigenes Konzept für die Erneuerbaren Energien erstellen, es liegt doch ein solches für die VG bereits vor mit dem Einzelplan „Fotovoltaik – Potenzialflächen“ der Planungs Gemeinschaft Rheinhessen Nahe.
    In dieser Studie hat die PG bereits die Geeignet heit von Flächen auf der Grundlage der Planungs Grundsätze überprüft.
    Zusätzlich wurde direkt auch die Konfliktpotenzialstudie zu jeder Fläche erstellt. Dies hatte zur Folge dass bereits definierte Potenzial Flächen als nicht genehmigungsfähig ausgeschlossen wurden.
    Warum soll jetzt von der VG eine Eigene. „Studie“ erstellt werden? Soll hier dann das Wunschkonzert einzelner Gemeinden eingebracht werden, so wie das dort üblich ist. Die Kreisverwaltung ist weder hierfür zuständig noch sollte sie überhaupt beteiligt werden um Interressnskonflikten im Genehmigungsverfahren vorzubeugen.
    Also: den Einzelplan Fotovoltaik der PG anschauen und dann sind die Mitglieder des VG Rates möglicherweise etwas klüger.

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