Was nun? Noch im März hatte der Verbandsgemeinderat dem Projekt mehrheitlich zugestimmt. Doch ein Formfehler machte eine Wiederholung der Abstimmung notwendig – mit einem Ergebnis, das überrascht und befremdet: CDU, FDP und AfD lehnten die geplante Erweiterung um Batteriespeicher und Umspannwerk nun mit 16 Gegenstimmen ab. Damit ist zwar eine politische Entscheidung gefallen – aber ist sie auch rechtlich bindend? Und was bedeutet sie für die Zukunft des Projekts? Fakt ist: Die Ablehnung ergibt inhaltlich keinen Sinn. Die Solarfelder sind längst genehmigt, teilweise bereits errichtet. Jetzt den dazugehörigen Batteriespeicher und das Umspannwerk zu verbieten, ist etwa so, als würde man einem Hausbau zustimmen – und dann im Nachhinein Strom und Wasseranschluss untersagen. Ohne diese zentrale Infrastruktur kann das Gesamtsystem nicht funktionieren.
Doch genau das scheint billigend in Kauf genommen worden zu sein – nicht aus fachlichen Gründen, sondern aus machtpolitischem Kalkül. Die Entscheidung wurde durchgesetzt, weil man es kann – nicht weil es sachlich gerechtfertigt wäre. Sie dient vor allem dazu, ein Zeichen zu setzen: Gegen das Projekt, gegen dessen Befürworter und insbesondere gegen die Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun mit ihrem Bürgermeister an der Spitze. Das Motto: Nicht mit uns! Persönliche Animositäten und parteitaktische Spielchen haben eine Entscheidung blockiert, die im Sinne der gesamten Verbandsgemeinde gewesen wäre. Die Verantwortlichen haben versäumt die Vorteile für alle darzulegen. Transparenz wird unter dem Dach der Verbandsgemeinde Kirner Land nicht unbedingt gelebt. Das fast schon kindische Gehabe beschädigt nicht nur das Projekt, sondern auch das Vertrauen in eine sachorientierte Kommunalpolitik.
Was sind die Gründe für die Ablehnung?
Die Gegner im Verbandsgemeinderat begründete ihre Ablehnung im Wesentlichen mit zwei Punkten:
- Der angeblichen Überdimensionierung des Batteriespeichers,
- Der Befürchtung, dass der Plan zu einem weiteren Ausbau von Solaranlagen führen könnte (z. B. auf der benachbarten „Olympiawiese“).
Beide Argumente sind jedoch politisch motiviert und stellen keine rechtlich tragfähigen Ablehnungsgründe dar. Denn: Solange die Planung fachlich korrekt erfolgt ist – mit ordnungsgemäßem Verfahren, Gutachten, Beteiligung und Ausgleichsmaßnahmen – darf ein Projekt nicht auf bloßen Verdacht oder politischem Unbehagen hin abgelehnt werden. Die Frage der Speichergröße ist eine städtebauliche Abwägung und muss im Rahmen der Planaufstellung fachlich begründet werden – sie unterliegt nicht dem politischen Geschmack. Auch hypothetische Annahmen über mögliche künftige Solarflächen spielen für die Bewertung des konkreten Bebauungsplans keine Rolle.
Wer hat das letzte Wort?
Die Planungshoheit liegt bei der Ortsgemeinde (§ 2 BauGB). Die Verbandsgemeinde – genauer gesagt: ihre Verwaltung – ist lediglich Verfahrens- und Durchführungsbehörde. Der Verbandsgemeinderat hingegen hat keine Befugnis, ortsgemeindliche Planungen aus politischen Gründen zu blockieren, wenn diese rechtlich sauber sind. Die Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun kann daher verlangen, dass die Ablehnungsgründe konkret benannt und rechtlich belastbar gemacht werden. Andernfalls bleibt als nächster Schritt die Möglichkeit, die Kommunalaufsicht einzuschalten – insbesondere dann, wenn sich die Verwaltung der Verbandsgemeinde aufgrund des Ratsbeschlusses weigert, das Verfahren weiterzuführen.
Muss jetzt ein Gericht entscheiden?
Möglich ist es. Wenn die Verbandsgemeindeverwaltung sich weigert, das Verfahren weiterzuführen – obwohl keine rechtlichen Mängel vorliegen – könnte eine juristische Klärung notwendig werden, etwa durch die Kommunalaufsicht oder notfalls durch ein Verwaltungsgericht. Fest steht: Politische Ablehnung allein genügt nicht, um eine formal und inhaltlich einwandfreie Planung dauerhaft zu verhindern. Die nächsten Schritte werden zeigen, ob der Konflikt sachlich gelöst wird – oder ob er auf die nächste Ebene getragen werden muss.