Landesbeamtin Sonja Bräuer: Alt äußert sich zu den Beurlaubungsregelungen

Kurz nach der Veröffentlichung der Berichterstattung hat Direktkandidat Denis Alt eine Stellungnahme abgegeben:

„Ich möchte Sonja Bräuer da eigentlich von meiner Seite aus raushalten. Sie ist keine „Politikerin“, ich arbeite vor Ort hervorragend mit ihr zusammen, zum Beispiel im VG-Rat, wo sie sich seit Jahren ehrenamtlich einbringt. Genauso übrigens wie in ihrem Heimatdorf Auen. Dort ist sie auch im Gemeinderat, glaube ich. Ich muss sagen, dass ich die Einordnung unseres Generalsekretärs Gregory Scholz wirklich treffend finde. Die CDU praktiziert dieses Modell ja selbst, was auch völlig in Ordnung ist. Hier wurde wirklich ein Skandal „gesucht“ – aber nicht gefunden“.

Ähnliche Worte fand auch Ministerpräsident Alexander Schweitzer im gestrigen SWR-Spitzenduell. Auch er verwies auf die CDU, die ebenso handele. SPD-Generalsekretär Gregory Scholz hatte zuvor der CDU Rheinland-Pfalz vorgeworfen, kurz vor der Wahl bewusst zu skandalisieren. Dessen Aussage im Wortlaut:

„Der CDU Rheinland-Pfalz fällt zwei Wochen vor der Wahl offenbar nichts anderes mehr ein, als einen vermeintlichen Skandal zu konstruieren, der keiner ist“, sagte Scholz. „Dabei weiß sie genau, dass Beurlaubungen im Beamtenrecht klar geregelt sind und sie sich dieser gängigen Praxis selbst bedient.“ Scholz kritisierte die offensichtliche Doppelmoral der CDU: „Offenbar ist die CDU so sehr auf Stimmungsmache aus, dass sie nicht einmal hinterfragt, wie sie es selbst handhabt. Dabei ist es völlig üblich, dass in der CDU-Parteizentrale beurlaubte Beamte arbeiten, bis hin zum aktuellen Büroleiter von Bundeskanzler Friedrich Merz. Er wurde in seiner Zeit als Bundesbeamter im Wirtschaftsministerium beurlaubt und hat als Bundesgeschäftsführer der CDU den letzten Bundestagswahlkampf mitgemanagt. Das ist genauso rechtlich möglich und vollkommen in Ordnung.“

Der Vorwurf, hier werde Wahlkampf aus Staatskassen finanziert, sei schlicht falsch. „Die SPD Rheinland-Pfalz kommt für alle Kosten auf und zahlt für die Dauer der Beurlaubung eine Ausgleichszahlung ans Land. Dem Land entsteht kein finanzieller Nachteil.“ Beurlaubungen seien im Beamtenrecht ausdrücklich geregelt. So können zeitlich befristete Tätigkeiten außerhalb der Behörde ermöglicht werden, ohne dass beamtenrechtliche Pflichten verletzt werden. Während der Beurlaubung ruht die Tätigkeit im Beamtenstatus. Sogar die Staatsanwaltschaft habe vor wenigen Tagen klargestellt, keinen Anlass zu sehen, tätig zu werden. Für Scholz ist der Hintergrund der Debatte aber klar: „Wer weder mit eigenen Inhalten noch mit einem überzeugenden Kandidaten punkten kann, setzt im Wahlkampf offenbar darauf, andere schlechtzureden. Denn ginge es der CDU um Sachlichkeit statt Wahlkampf, müsste sie diese Debatte auch in den eigenen Reihen führen.

4 thoughts on “Landesbeamtin Sonja Bräuer: Alt äußert sich zu den Beurlaubungsregelungen

  1. Sowohl bei CDU und SPD und vermutlich bei anderen Alt- und Neuparteien völlig falsche Denke.
    Hier werden sich gegenseitig Parteiprivilegien zugeschanzt – auf Kosten der Steuerzahler und vermutlichen entgegen dem Leistungsprinzip.

    Gängige Praxis gerade bei diese beiden politischen Playern die Bedienung der Friends-and-Family
    -Liste bei Einstellungen in den wärmende Schoß der Verwaltung!

  2. Es geht ja konkret darum ob ihre Pensionsansprüche trotz Freistellung weiterlaufen, was ja zulasten der Steuerzahler ginge!! Ist also diese Zeit als „ruhegehaltfähig“ anerkannt? Wenn ja, zahlt dafür jemand einen Ausgleich ans Land damit der Steuerzahler nicht dafür aufkommen muss? Die Argumentation das andere Parteien genauso verfahren und das Ganze rechtlich erlaubt ist, bedeutet ja nicht zwangsläufig das es auch gegenüber dem Steuerzahler moralisch vertretbar ist!!

  3. Natürlich war nicht zu erwarten, dass Herr Alt etwas anderes verlauten lässt. Ist er doch Teil dieses SPD-Systems in Rheinland-Pfalz. Auch schnell den Vorwurf , ohne konkrete Beispiele zu nennen, auch der CDU zu unterstellen, nach dem Motto, da wird schon was hängenbleiben, hat Methode.
    Nun aber konkret zum Fall von Frau Sonja Bräuer:
    Im Gegensatz zur Meinung von Herrn Alt, ist es ein wirklicher Skandal, dass eine leitende Beamtin des Innenministeriums (Leiterin Pressestelle) im Rahmen eines gewährten Sonderurlaubes die herausgehobene Funktion einer Landesgeschäftsführerin der SPD übernimmt, um deren Wahlkampf zu managen. Dies verstößt eindeutig gg. das Neutralitätsgebot und das für Parteien in der Verfassung festgelegte Staastsfernegebot (vgl. BVerfGE 148, 267 Rn. 37) sowie das Beamtenrecht. Beamte sind zur unparteiischen Amtsführung verpflichtet und haben sich bei parteipolitischer Betätigung zu mäßigen und zurückzuhalten. Was Frau Sonja Bräuer als Landesgeschäftsführerin und damit erste Wahlkampfmanagerin der SPD macht, ist genau das Gegenteil. Ganz abgesehen von den während des Sonderurlaubs weiter steigenden Pensionsansprüchen, die von uns, den Steuerzahlern zu tragen sind. Nicht umsonst hat der Landesrechnungshof diesen und andere Fälle in RLP nachdrücklich gerügt.
    Für mich wieder ein Beispiel für die an Skandalen reichen Politik der Landesregierung in den letzten 30 Jahren, die bei den meisten Wählern leider in Vergessenheit geraten sind.
    Rheinland-Pfalz braucht daher endlich einen Neuanfang – ohne Filz und Skandalen – mit einer ehrlichen transparenten und bürgerfreundlichen Politik.

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