Hervorragende Pressearbeit: Öffentlicher Anzeiger hinterfragt Ablehnung der Baugenehmigung für ‚Portalrahmen‘ im Außenbereich

Manchmal könnte man meinen, die Realität schreibe die besten Satiren – und dann kommt ein Fall wie dieser. Maximilian Graf Gatterburg, Landwirt im Langenthaler Steinbruchgebiet, hat zwei historische Steinsäulen aufgestellt und dazwischen ein schmiedeeisernes Tor angebracht, um seine Rotwildherde sicher auf die Weiden zu leiten. Ein praktisches Vorhaben, könnte man meinen. Stört keinen, könnte man meinen. Doch das Verwaltungsgericht Koblenz entschied, dass dieses Tor das „natürliche Landschaftsbild“ stört. Das hat die Klage abgewiesen und die Nichterrteilung einer nachträglichen Baugenehmigung für das Portal durch hiesige Behörden bestätigt. Und die haben maßlos überzogen, oder? Wörtlich heißt es im Urteil: Ein „vernünftiger“ Landwirt würde ein Bauwerk zur Einfriedung und Zufahrt zu seinen landwirtschaftlich genutzten Grundstücken mit gleicher Ausgestaltung nicht errichten.“ Im Umkehrschluss muss der Kläger jetzt annehmen, dass ihn das Gericht als blöd, begriffsstutzig, dämlich, doof und dumm einstuft – alles gängige Bezeichnungen für unvernünftig. Was den Blog sehr stört, ist dieser Begriff „vernünftiger Landwirt“. Haben die Richter darüber zu befinden, ob jemand vernünftig ist oder Geschmack beim Gestalten seiner Pforte hat?

Die Situation könnte fast schon komisch wirken – wenn sie nicht so unnötig und ernüchternd wäre. Besonders bemerkenswert ist jedoch die journalistische Arbeit des Öffentlichen Anzeigers, der diesem Fall die gebührende Aufmerksamkeit schenkte. Mit einem prägnanten überaus lesenswerten Artikel und dazu einem scharfsinnigen Kommentar beleuchtet der Autor nicht nur den absurden Konflikt um das Tor, das keinen juckt, sondern auch die Problematik eines Systems, das oft mehr an Normen und Regeln interessiert ist als an der praktischen Notwendigkeit oder ästhetischen Gestaltung. Der gesunde Menschenverstand bleibt mal wieder völlig auf der Strecke. Das Urteil des Koblenzer Gerichts, das in einem industriell geprägten Gebiet mit dem Langenthaler Steinbruch im Hintergrund zwei historische Steinsäulen als störend einstuft, gilt es zu hinterfragen. Die sind im Gesamtbild eher positive Hingucker, statt störende Elemente. Inmitten von Beton und Stahlstrukturen des angrenzenden Solarparks, die das Landschaftsbild offenbar nicht zu stören scheinen, ist die Kritik am Tor umso mehr ein Symbol für einen Widerspruch, den die Zeitung so treffend aufgreift. Es ist dieser kritische Blick, den der Autor zu einem exzellenten Beispiel für guten, aufmerksamen Journalismus macht. Weiter so, dann klappt es auch wieder mit der Wertschätzung des Heimatblattes!

Urteil:

https://vgko.justiz.rlp.de/fileadmin/justiz/Gerichte/Fachgerichte/Verwaltungsgerichte/Koblenz/Entscheidungen/Nr_22-2024_VOE_4_K_282-24_KO_Urteil_vom_31-10-2024.pdf

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