Tierheim-Umzug: Keine Aktivität auf dem angedachten Gelände!

Es war Anfang September 2022, als die Nachricht wie eine Bombe einschlug: Das Tierheim Kirn sollte seinen Standort neben dem Steinbruch aufgeben. In Windeseile wurde der Betrieb eingestellt, die Tiere wurden in andere Tierheime vermittelt. Doch dann folgte die Fristverlängerung bis Oktober 2023 und die Aussicht auf einen neuen Standort, der die Rettung des Tierheims bedeutete. Mit der geplanten Verlegung auf die „Nägelspitz“ im Januar schien endlich eine Lösung in greifbare Nähe gerückt zu sein. Doch die jüngsten Beobachtungen vor Ort lassen Raum für Spekulationen und offene Fragen. Das Gelände unterhalb des Sportplatzes zeigt keinerlei Anzeichen von Baumaßnahmen oder Fortschritten. Trotz des geplanten Umzugsdatums am 1. Oktober präsentiert sich das einstige Borussia-Heim und die umliegende Wiese in unverändertem Zustand. Bei einem kürzlichen VfR-Heimspiel hatte der Blog seine aufmerksamen Augen über das Gelände schweifen lassen und keine Aktivitäten entdeckt.

Ist das Projekt aus der Verlosung genommen worden? Gibt es alternative Pläne, die im Verborgenen ausgebrütet werden? Vielleicht haben sich die Absichten der Betreiber des Steinbruchs, auf dessen Gelände das Tierheim momentan betrieben wird, inzwischen gewandelt. Oder könnten finanzielle Hürden das Vorhaben bremsen? All diese Fragen stehen im Raum und warten noch auf Antworten. Es wird erneut deutlich, dass die Lösungen für diese Rätsel wohl in den Händen der Verantwortlichen liegen. Die Bürger des Kirner Landes sind gespannt, ob und wann die offizielle Position zu diesem Vorhaben kommuniziert wird. In der Zwischenzeit bleibt nur das Abwarten und die Hoffnung, dass die geplante Tierheim-Verlegung bald Klarheit erhält – sei es in Richtung „Nägelspitz“ oder einer anderen Richtung, oder vielleicht sogar der Beibehaltung des bewährten Standorts.

One thought on “Tierheim-Umzug: Keine Aktivität auf dem angedachten Gelände!

  1. Wäre es denn ausgeschlossen das ehemalige Bowling Center, natürlich gegen eine vernünftige „Aufwandsentschädigung „ , dem Tierheim zur Verfügung zu stellen?

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