Um den schlechten Straßenzustand auf dem „Promilleweg“ zwischen St. Johannisberg und Karlshof weiß jeder. Das war so, das ist so und das wird auch zukünftig so bleiben. Schließlich ist die viel befahrene Abkürzung für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Fahrbahn selbst ist von Löchern durchzogen. Die zum Teil tiefen Gräben an beiden Seiten, stellen zudem eine erhebliche Herausforderung für Verkehrsteilnehmer dar. Besonders im Begegnungsverkehr, kann es schnell einmal heikel werden. Besonders besorgniserregend war ein tiefes Loch in Höhe des „Waldhofes“, das durch einen eingefallenen Schachtdeckel verursacht wurde. Der wurde jetzt erneuert. Ebenso ein anderer an der Einfahrt aus St. Johannisberg kommend. Obwohl die Abkürzung durch Zeichen 250 StVO (Zusatzschild Anlieger frei) für den durchfahrenden Verkehr gesperrt ist, bleibt die Ortsgemeinde aufgrund der Erlaubnis für Anliegerverkehr in der generellen Verkehrssicherungspflicht. Dies bedeutet, dass die Gemeinde im Falle von Schäden an Fahrzeugen haftbar sein könnte. Schließlich ist der Anliegerverkehr von dem Verbot ausgenommen. Überdies werden Sondererlaubnisse bei Veranstaltungen auf dem Schloss, wie in Kürze das „Romantische Gartenfest“, erteilt. Daher sollten Sicherheit und Unversehrtheit der Straße von höchster Bedeutung sein. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer – vor allem Radfahrer – sollte generell oberste Priorität haben. Alternativ böten sich Schranken an beiden Enden an. Dann ist Schicht im Schacht.