Der Einkaufszettel und die Quittung – warum Rohwer bei den Werken nach den Zahlen fragt

Das Landestransparenzgesetz lässt schön grüßen. Das ist ein Segen für Fragesteller und Fluch für Behörden. Beispiel: Dr. Friedrich Rohwer versteht es offenbar, die Verbandsgemeindewerke Kirner Land und ihren Werkleiter Jochen Stumm immer wieder an einer Stelle zu „kitzeln“, an der es für Außenstehende besonders schwierig wird: bei den konkreten Sachdaten. Während ein Laie häufig schon Schwierigkeiten hat herauszufinden, welche Unterlagen überhaupt existieren und welche Zahlen für eine Gebührenentscheidung maßgeblich sind, stellt Rohwer seine Fragen so, dass die Verwaltung möglichst konkret sagen muss, was sie wann kalkuliert und welcher Rechnung eine Entscheidung zugrunde gelegt hat. Genau das zeigt auch der aktuelle Schriftwechsel. Worum geht es eigentlich? Um eine ganz einfache Frage: Wie wurde vorher gerechnet, bevor Gebühren und Beiträge beschlossen wurden?

Dr. Rohwer verlangt nämlich nicht die endgültigen Zahlen aus den Jahresabschlüssen. Er möchte wissen, welche Kosten und Einnahmen die Verbandsgemeindewerke bereits bei der Kalkulation für 2023, 2024 und 2025 angesetzt haben. Und vor allem möchte er wissen, welche Kosten über Gebühren und welche über Beiträge finanziert werden sollten. Man kann es sich ganz einfach vorstellen: Dr. Rohwer möchte den Einkaufszettel sehen, den die Verwaltung geschrieben hat, bevor sie eingekauft hat. Die Verwaltung antwortet dagegen, dass sie die Quittungen der vergangenen Jahre – also die Jahresabschlüsse 2021 bis 2025 – noch nicht fertiggestellt hat. Wegen der Fusion und zweier unterschiedlicher EDV-Systeme sei die Aufarbeitung sehr aufwendig.

Das kann erklären, warum die endgültigen Jahreszahlen noch nicht vorliegen. Es beantwortet aber nicht die Frage nach der ursprünglichen Kalkulation. Denn bevor der Verbandsgemeinderat Gebühren und Beiträge beschließt, muss bereits eine Berechnung vorliegen, auf deren Grundlage die Höhe festgelegt wird. Und genau diese Berechnung ist interessant. Denn Gebühren und Beiträge sind nicht dasselbe. Gebühren werden grundsätzlich für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Leistung erhoben – etwa für die Lieferung von Wasser oder die Entsorgung von Abwasser. Beiträge knüpfen dagegen an einen besonderen Vorteil an, den ein Grundstück durch eine öffentliche Einrichtung oder Maßnahme erhält. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Zusammenhang ausdrücklich hervorgehoben.

Deshalb lautet die entscheidende Frage: Welche Kosten wurden den Gebühren zugerechnet und welche den Beiträgen – und warum? Wer soll für welche Kosten bezahlen: derjenige, der die Leistung nutzt, oder der Grundstückseigentümer, dessen Grundstück einen beitragsrelevanten Vorteil erhalten haben soll? Das ist keine akademische Diskussion. Es geht um das Geld der Bürger und Grundstückseigentümer. Wer Gebühren oder Beiträge zahlen muss, sollte nachvollziehen können, wie deren Höhe zustande gekommen ist. Der Konflikt lässt sich deshalb in zwei Sätzen zusammenfassen: Rohwer sagt: „Zeigt mir die Rechnung, mit der ihr vorher kalkuliert habt.“ Die Verwaltung sagt: „Die endgültigen Zahlen können wir erst liefern, wenn die Jahresabschlüsse fertig sind.“ Nur: Rohwer fragt gar nicht nach der Quittung. Er fragt nach dem Einkaufszettel – und danach, warum darauf genau das stand, was darauf stand.