In Simmertal liegt ein Bürgerbegehren zur Frage vor, ob gemeindeeigene Grundstücke für die Verpachtung zur Errichtung von Windenergieanlagen genutzt werden sollen. Ziel der Initiative ist es, diese Entscheidung nicht allein dem Ortsgemeinderat zu überlassen, sondern sie im Rahmen eines Bürgerentscheids direkt durch die Bürgerinnen und Bürger treffen zu lassen. Die Fragestellung lautet: „Sind Sie gegen die Verpachtung von gemeindeeigenen Grundstücken für die Errichtung von Windindustrieanlagen?“ Nach Prüfung durch die Verwaltung ist das Bürgerbegehren nach § 17a Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz zulässig. Alle formellen Voraussetzungen sind erfüllt: Die Frage ist eindeutig mit Ja oder Nein zu beantworten, die Begründung ist ausreichend, die notwendige Zahl an Unterstützungsunterschriften liegt vor und rechtliche Ausschlussgründe bestehen nicht. Damit ist der nächste Schritt klar: Der Ortsgemeinderat befasst sich mit dem Verfahren. Zunächst erhalten die Vertreter des Bürgerbegehrens im Rahmen einer Anhörung das Wort, um ihr Anliegen im Rat zu erläutern. Anschließend entscheidet der Gemeinderat über die Zulässigkeit – eine rein rechtliche Prüfung ohne politischen Spielraum.
Da alle Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Zulässigkeit praktisch vorgezeichnet. Kommt es zu keiner vollständigen Übernahme der Forderung durch den Rat, folgt der Bürgerentscheid. Als möglicher Termin ist bereits der 6. September 2026 vorgesehen, wobei die endgültige Festlegung durch den Gemeinderat erfolgt und die Abstimmung zwingend an einem Sonntag stattfindet. Begleitend müssen sowohl der Gemeinderat als auch die Initiatoren ihre Position öffentlich darstellen. Diese gemeinsame Veröffentlichung soll eine sachliche und ausgewogene Entscheidungsgrundlage schaffen. Der Fall zeigt deutlich: Direkte Demokratie funktioniert auf kommunaler Ebene tatsächlich. Bürger können Themen selbst auf die politische Agenda setzen und – wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind – am Ende auch selbst entscheiden. In Simmertal ist daher sehr wahrscheinlich, dass die finale Entscheidung nicht allein im Gemeinderat fällt, sondern unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern getroffen wird.
Abschließend ist jedoch zu betonen, dass es in der Debatte nicht grundsätzlich um die Frage „Windräder ja oder nein“ geht, sondern konkret um die Nutzung gemeindeeigener Flächen für solche Anlagen – ein inhaltlich wichtiger, wenn auch oft übersehener Unterschied. Werden diese Flächen nicht bereitgestellt, ist davon auszugehen, dass entsprechende Projekte auf unmittelbar angrenzenden privaten Grundstücken realisiert werden. Auch diese Flächen stehen grundsätzlich zur Verfügung. Lehnt die Kommune eine Verpachtung ab, ist daher wahrscheinlich, dass private Eigentümer die entstehende Gelegenheit nutzen werden – es müsste also schon sehr ungünstig laufen, damit dies nicht geschieht.





Die einleitenden Sätzen (Tenor: Entscheidung nicht durch Ortsgemeinderat, sondern durch Bürgerentscheids) passt nicht zur Frage des Bürgerentscheids „Sind Sie gegen die Verpachtung von gemeindeeigenen Grundstücken für die Errichtung von Windindustrieanlagen?“
Dieses Thema wird dann aber im leetzten Absatz aufgegriffen und beschrieben. Danke!
Der Entscheid läuft also darauf hinaus, ob die Pacht-Einnahmen aus der WK-Anlage der Kommune zufließen oder einzelnen Privatpersonen. Wobei die Einspeisevergütung aus der WK-Anlage dem Investor zufließt (abgesehen von den 0,6 Cent/Kwh, die die Kommune erhält).
Wäre unsere AöR „Erneuerbare Energie Kirner Land“ schon seit ihrer Gründung in 2024 aktiv, könnte sie sich an der WK-Anlage beteiligt haben. Dann würde auch ein Teil der Einspeisevergütung in der Region bleiben. Und bei entsprechenden Verträgen hätten die Einwohner deutlich niedrigere Stromkosteen, wie es in anderen Kommunen schon realisiert ist.