Monopol Wasser: Verbraucher haben keine Wahl – nur Kosten

Auch die Rubrik Bürgerstimme beschäftigt sich mit den Gebühren und Abgaben. Ein aufmerksamer Leser hat die Wassergebühren genau unter die Lupe genommen, die effektiven Kosten pro Kubikmeter berechnet und diese Entwicklung anschaulich in einem Diagramm dargestellt.


Die Entwicklung der Wassergebühren in unserer Region wirft zunehmend Fragen auf, die viele Verbraucher betreffen. Ein Blick auf die Verbrauchsdaten (Diagramm untn) zeigt deutlich: Früher hatte es einen spürbaren finanziellen Effekt, den Wasserverbrauch zu senken – jeder eingesparte Kubikmeter führte unmittelbar zu geringeren Kosten. Heute stellt sich die Situation anders dar. Die Grundgebühr ist allein um 57,78 € gestiegen, während der verbrauchsabhängige Anteil der Kosten deutlich weniger ins Gewicht fällt. Für viele Haushalte ist der finanzielle Vorteil durch einen sparsamen Wasserverbrauch daher kaum noch wahrnehmbar. Wer Wasser spart, reduziert zwar seinen Verbrauch, profitiert finanziell jedoch nur noch in sehr geringem Umfang. Hinzu kommt, dass die Wasserversorgung faktisch monopolistisch organisiert ist. Verbraucher haben keine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Anbietern, sondern müssen die festgesetzten Gebühren akzeptieren – unabhängig davon, wie sparsam sie mit Wasser umgehen.

Bei den Vergleichen der Vorauszahlungsbeträge sollten zudem mehrere Sachverhalte berücksichtigt werden:
Die ausgerechnete Vorauszahlungssumme wird inzwischen nur noch auf 9 Abschläge verteilt und nicht mehr – wie im Vorjahr – auf 11 Abschläge, wodurch die einzelnen monatlichen Beträge zwangsläufig höher ausfallen. Grundlage der Berechnung ist zwar der Verbrauchspreis und die Verbrauchsmenge aus dem Jahr 2025, jedoch bereits mit dem Grundpreis des Jahres 2026. Hinzu kommt, dass das Niederschlagswasser diesmal mit 100 % der Summe angesetzt wird, während zuvor nur 70 % berücksichtigt wurden. Dadurch entstehen zusätzliche Belastungen für die Haushalte. Erschwerend kommt hinzu, dass die Preise für Wasserbezug und Abwasser erst nach der Zusendung der Vorauszahlungsbescheide still und leise erhöht wurden. Die tatsächlich zu erwartenden Verbrauchskosten steigen somit faktisch noch weiter an.

Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass noch Nachforderungen für das Niederschlagswasser aus den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 folgen werden, da diese Vorauszahlungsanteile in der Vergangenheit nur zu 70 % berechnet wurden. Vor diesem Hintergrund wäre es sinnvoll, die Gebührenstruktur so zu gestalten, dass sparsames Verhalten wieder stärker belohnt wird. Eine stärkere Gewichtung der verbrauchsabhängigen Kosten würde nicht nur finanzielle Anreize schaffen, sondern auch den verantwortungsvollen Umgang mit einer wertvollen Ressource fördern. Angesichts dieser Entwicklungen drängt sich jedoch der Eindruck auf, dass Bürgerfreundlichkeit und Transparenz hier auf der Strecke bleiben.“