Solarpark-Streit: Dhonau-Wehner kontert mit Anwalt – und die fordern öffentliche Richtigstellung


Die Aufregung war groß, der Vorwurf schwerwiegend: Hatte Cornelia Dhonau-Wehner, CDU-Fraktionssprecherin und Vorsitzende der Bürgerinitiative gegen den geplanten Solarpark Itzbach, im Verbandsgemeinderat an einer Abstimmung teilgenommen, obwohl sie möglicherweise befangen war? Vier Wochen lang blieb diese Frage unbeantwortet – doch nun gibt es eine erste Wendung, die der Öffentliche Anzeiger heute ins Blatt hob. Ihr Fall zeigt, wie eng Recht, Politik und persönliche Integrität miteinander verwoben sein können – und wie schnell eine politische Debatte juristische Dimensionen annimmt.

Juristisch betrachtet, so steht es in der Zeitung, scheint die Lage zunächst geklärt: Laut ihrer anwaltlichen Vertretung liegt keine Befangenheit vor, sodass der Ratsbeschluss formal Bestand hat. Eine Wiederholung der Abstimmung ist demnach wohl nicht erforderlich. Doch wie so oft im politischen Raum genügt eine einzelne juristische Einschätzung nicht immer, um eine Kontroverse zu beenden. Dass „andere Anwälte zu einem ganz anderen Ergebnis kommen“ könnten, weist auf ein nicht unübliches Phänomen hin: Die Auslegung von Befangenheitsregeln ist in der kommunalpolitischen Praxis häufig strittig und vom Einzelfall abhängig.

Politisch betrachtet ist der Schaden aber möglicherweise noch nicht behoben. Die öffentliche Forderung der Anwälte von Dhonau-Wehners nach einer öffentlichen Richtigstellung – also eine Form der Entschuldigung von Bürgermeister Thomas Jung und dem Ersten Beigeordneten Hans Helmut Döbell – bringt die Auseinandersetzung in eine neue Phase – weg von der juristischen Bewertung hin zu Fragen der persönlichen Reputation und politischen Verantwortung. Dass Namen öffentlich genannt wurden und Zweifel gezielt gestreut worden sind, kann durchaus als persönliche Belastung empfunden werden – umso heikler, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der Vorwurf womöglich unhaltbar war.

Fazit:
Die Angelegenheit ist damit exemplarisch für viele kommunalpolitische Konflikte: Ein vermeintlich formaler Streit über Befangenheit entwickelt sich schnell zur grundsätzlichen Vertrauensfrage. Auch wenn juristisch vorerst Klarheit besteht – beziehungsweise Dhonau-Wehner über ihren Anwalt einen ersten Pflock eingeschlagen hat –, bleibt offen, ob die politische Wunde wieder zuheilt oder ob der Konflikt weiter eskaliert, möglicherweise sogar vor Gericht. Und bis dahin? Schauen wir mal.

One thought on “Solarpark-Streit: Dhonau-Wehner kontert mit Anwalt – und die fordern öffentliche Richtigstellung

  1. Atmen wir tief durch. Mehr als die Hälfte des Missverständnisses „fähiger Fußballer = begnadeter Bürgermeister“ sind ja schon lange vorbei. Noch zweieinhalb Jahre, dann ist endlich wieder Wahl und Oliver Kohl hat die Chance alles wieder gut zu machen!

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