Die Aufregung war groß, der Vorwurf schwerwiegend: Hatte Cornelia Dhonau-Wehner, CDU-Fraktionssprecherin und Vorsitzende der Bürgerinitiative gegen den geplanten Solarpark Itzbach, bei der Abstimmung im Verbandsgemeinderat mitgestimmt, obwohl sie möglicherweise befangen war? Das ist nun knapp vier Wochen her – passiert ist seither: nichts. Zumindest nichts, was öffentlich erkennbar wäre. Weder wurde bekannt gegeben, ob eine Prüfung der Vorgänge abgeschlossen ist, noch, ob der Ratsbeschluss zur Ablehnung der Flächennutzungsplan-Erweiterung Bestand hat oder aufgehoben werden muss. Die entscheidende Frage bleibt also weiter unbeantwortet: War die Abstimmung korrekt – oder muss sie wiederholt werden?
Dabei ist die Rechtslage im Grundsatz eindeutig: § 22 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz untersagt Ratsmitgliedern die Mitwirkung an Entscheidungen, wenn eine persönliche Betroffenheit vorliegt – etwa durch Funktionen in Vereinen oder Initiativen, die direkt Einfluss auf den Vorgang nehmen. Genau das scheint im Fall Dhonau-Wehner gegeben: Sie ist nicht nur Mitglied der Bürgerinitiative, sondern deren prominenteste Vertreterin – medial präsent, meinungsstark und klar positioniert. Umso unverständlicher ist, warum vier Wochen nach dem Beschluss noch immer keine Klarheit herrscht.
Sollte sich eine Befangenheit bestätigen, wäre der Ratsbeschluss rechtlich angreifbar – und müsste wiederholt werden. Ein Präzedenzfall für die Verbandsgemeinde Kirner Land. Doch aktuell ist nur eines sicher: die Unsicherheit. Währenddessen hängt das gesamte Projekt weiter in der Luft – mitsamt allen politischen und wirtschaftlichen Folgen. Ob Nachlässigkeit, Abwarten oder bewusste Verzögerung – der Eindruck wächst, dass der Umgang mit dem Fall mindestens ebenso fragwürdig ist wie der Vorgang selbst.