Mitwirkungsverbot? Rolle von Dhonau-Wehner bei Solarpark-Abstimmung wird geprüft

Ausgerechnet die lauteste Gegnerin könnte den Weg für den Solarpark ebnen – das ist Stoff für Polit-Satire: Es wäre fast zu schön, um nicht wahr zu sein – wenn es nicht so ernst wäre. Der jüngste VG-Ratsbeschluss zur Ablehnung der Flächennutzungsplan-Erweiterung für den geplanten Solarpark Itzbach wackelt. Grund: Cornelia Dhonau-Wehner, CDU-Fraktionssprecherin und Vorsitzende der Bürgerinitiative gegen den Solarpark, hat möglicherweise unzulässig an der Abstimmung teilgenommen. Was wie ein kommunalpolitischer Krimi klingt, hat eine klare rechtliche Grundlage: § 22 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz untersagt Ratsmitgliedern die Mitwirkung an Entscheidungen, wenn sie „persönlich beteiligt“ sind – etwa als Vorsitzende eines Vereins oder einer Initiative, die selbst aktiv Einfluss auf die Entscheidung nimmt.

Und genau das trifft hier zu: Dhonau-Wehner ist nicht nur zufällig BI-Mitglied – sie ist deren Sprachrohr, Antreiberin und Symbolfigur im Widerstand gegen das Projekt. Leserbriefe, Redebeiträge, Medienpräsenz – die Bürgerinitiative war allgegenwärtig. Dass sie bei einer Ratsentscheidung über genau dieses Thema trotzdem mitgestimmt haben soll, wirft nun Fragen auf – und zwar keine kleinen. Die Ironie? Wenn der Verdacht sich bestätigt, hätte gerade die vehementeste Gegnerin des Solarparks durch ihre Teilnahme den Beschluss zu Fall gebracht. Ausgerechnet die Stimme der Blockade könnte der Grund für deren Auflösung sein.

Aktuell wird der Fall verwaltungsrechtlich geprüft. Sollte sich die Befangenheit bestätigen, wäre die Abstimmung ungültig – und müsste wiederholt werden. Damit bekäme das Projekt eine neue Chance – und der VG-Rat vielleicht einen Crashkurs in kommunalem Verfahrensrecht. In der Verbandsgemeinde Kirner Land wäre das ein präzedenzloser Vorgang. Noch nie wurde ein Ratsbeschluss auf diese Weise ins Wanken gebracht. Und selten hatte ein Fall so viel – nennen wir es freundlich – kommunalpolitisches Drama-Potenzial.