Aufruf zur Teilnahme am Widerspruch sowie Sammelklage gegen Grundlagenbescheide im Kirner-Land!

Die Bürgerinitiative Limbachtal schaltet sich ein. Die hat bereits so manchen Kampf gegen die VG-Werke ausgefochten. Nach dem jüngsten Grundlagen-Bescheid-Desaster ruft die nunmehr alle Mitbürgerinnen und Mitbürger im Kirner-Land dazu auf, aktiv gegen die Grundlagenbescheide vorzugehen. Trotz der Entschuldigung und dem Versprechen der Verbandsgemeinde, jedes Grundstück erneut zu prüfen, warnt die Initiative davor, dass es nur für wenige Leute winzige Änderungen geben wird. Die Satzung ist das Problem, sagt die BI. Dort sind Ungerechtigkeiten festgeschrieben, die eine faire Behandlung aller Beitragspflichtigen verhindern. Die Mitglieder Carl Rheinländer, René-Jean Roesler und Horst Schäfer haben einen detaillierten Widerspruch verfasst, der auf sieben Seiten alle relevanten Aspekte erklärt. Dieser Widerspruch zeigt auf, welche Kriterien eine gerechtere Entgeltsatzung enthalten müsste. Es wird überdies betont, dass es trotz der Mitteilung der Verbandsgemeinde weiterhin wichtig ist, Widerspruch einzulegen. Die Gefahr besteht, dass einige Grundstückseigentümer nun glauben könnten, ein Widerspruch sei nicht mehr notwendig. 

Doch im Gegenteil – nur durch eine deutliche Änderung der gültigen Entgeltsatzung kann eine faire Behandlung aller Beitragspflichtigen sichergestellt werden. Gleichzeitig möchten die BI alle Betroffenen auf die Möglichkeit einer Sammelklage vor dem Verwaltungsgericht hinweisen. Dort erst kann nach Ablehnung des Widerspruchs gegen die Entgeltsatzung vorgegangen werden. Man braucht für diesen ersten Schritt zwar noch keinen Anwalt, doch könnten viele Interessierte leicht einen solchen Experten finanzieren und so die Aussichten auf Erfolg erhöhen. Immerhin sind die allermeisten kommunalen Entgeltsatzungen und auch das höhere Kommunalabgabengesetz (KAG) völlig veraltet. Eine Sammelklage ermöglicht es uns, gemeinsam und gestärkt gegen die Ungerechtigkeiten dort vorzugehen.

Doch noch ist es nicht soweit. Je mehr sich einer Sammelklage anschließen, umso besser sind die Erfolgsaussichten. Wie wäre es? Betroffene können zunächst das Schreiben herunterladen, in den eigenen Dateien speichern, ihre Adresse und die Kundennummer aus dem Bescheid eintragen und dann ausdrucken. Der Widerspruch muss bis spätestens 29. Dezember bei der Post sein, und spätestens am 2. Januar 2024 bei den VG-Werken eingereicht werden. Eine starke Beteiligung stärkt unser gemeinsames Signal. Die Bürgerinitiative Limbachtal steht allen Betroffenen zur Seite, um gemeinsam für die Wahrung unserer Interessen einzutreten und die Vorbereitung einer Sammelklage zu koordinieren. Hierzu können Interessierte sich unter bi.limbachtal(ät)gmx.de melden. – Vielleicht, und dies wäre eine andere Möglichkeit, können viele Menschen im Kirner Land ja auch den Verbandsgemeinderat davon überzeugen, dass die geltende Entgeltsatzung grundlegend überarbeitet und neu beschlossen werden muss.