Rund 1000 Menschen müssen sich zum Jahreswechsel eine neue Hausarztpraxis suchen. Die Nahetalpraxis Kaplan und Storz in Weierbach wird zum 1. Januar 2027 zu einer fachärztlichen Schwerpunktpraxis für Gastroenterologie und Endoskopie. Die bisherige hausärztliche Versorgung endet damit. Dass Gülfen Kaplan künftig gastroenterologisch arbeiten möchte, ist ihre persönliche und medizinische Entscheidung. Die entscheidende Frage ist vielmehr: Wie konnte der bisherige Hausarztsitz aufgegeben werden, obwohl die hausärztliche Versorgung in Idar-Oberstein und Umgebung bereits angespannt ist und für rund 1000 Patienten bislang keine konkrete Nachfolgelösung feststeht? Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz stellt dazu klar: Nicht die KV entscheidet über die Vergabe oder Veränderung eines Praxissitzes. Zuständig ist der unabhängige Zulassungsausschuss, der paritätisch mit Vertretern der Ärzteschaft und der Krankenkassen besetzt ist. Im konkreten Fall hatte die Ärztin beantragt, künftig fachärztlich statt hausärztlich tätig zu sein. Der Zulassungsausschuss gab diesem Antrag statt und erteilte ihr einen fachinternistischen Sitz. Da eine Ärztin nicht gleichzeitig zwei Sitze führen kann, musste der bisherige Hausarztsitz aufgegeben werden.
Welche konkreten Kriterien bei dieser Entscheidung eine Rolle gespielt haben, bleibt allerdings offen. Die KV verweist darauf, dass die Entscheidungsgründe des Zulassungsausschusses gesetzlich nicht nach außen gegeben werden dürfen. Für Außenstehende ist damit nicht nachvollziehbar, wie die angespannte hausärztliche Versorgung vor Ort bei der Entscheidung berücksichtigt wurde. Die KV betont zugleich, der Hausarztsitz sei nicht ersatzlos verschwunden. Er gehe wieder in die Bedarfsplanung ein und könne von einer neuen Ärztin oder einem neuen Arzt übernommen werden. Eine konkrete Nachfolgerin oder einen Nachfolger gibt es derzeit allerdings nicht. Wann der Sitz tatsächlich wieder besetzt wird, kann die KV nach eigenen Angaben nicht sagen. Genau hier liegt der Widerspruch: Auf dem Papier bleibt der Hausarztsitz erhalten – in der Realität fehlt den rund 1000 bisherigen Patienten zunächst der Hausarzt.
Für die Betroffenen bedeutet das, dass sie sich selbst um eine neue hausärztliche Betreuung kümmern müssen. Die KV verweist auf den Patientenservice 116117 und die dortige Arztsuche. Ob die Patienten dort tatsächlich eine Praxis mit freien Kapazitäten finden, ist damit allerdings nicht beantwortet. Viele Praxen in der Region nehmen bereits keine neuen Patienten mehr auf. Als Übergangslösung können Mobile Arztpraxen eingesetzt werden. Eine solche Praxis war bereits in Idar-Oberstein im Einsatz. Doch auch sie ersetzt keine dauerhafte hausärztliche Betreuung. Die KV beschreibt die ambulante Versorgung selbst als zunehmend angespannt. Gerade in ländlichen Regionen gebe es Versorgungsengpässe. Als Ursachen nennt sie unter anderem Ärztemangel, Bürokratie, Budgetierung, fehlende Medizinstudienplätze und den Generationenwechsel. Gleichzeitig fordert die KV eine grundlegende Reform der Bedarfsplanung und warnt vor einer weiteren Verschärfung des Ärztemangels.
Umso auffälliger ist, wie die Verantwortung in diesem konkreten Fall verteilt wird: Die Ärztin entscheidet sich für einen fachärztlichen Schwerpunkt, der Zulassungsausschuss genehmigt den Wechsel, und die KV verweist darauf, dass sie selbst für die Entscheidung nicht zuständig sei. Der Hausarztsitz bleibt zwar formal erhalten, eine konkrete Nachfolge gibt es aber nicht. Für die Betroffenen entsteht damit eine Versorgungslücke, obwohl der Sitz, der diese Lücke eigentlich schließen könnte, weiterhin existiert. Man kann deshalb den Eindruck gewinnen, dass sich die Verantwortlichkeit zwischen den Beteiligten verteilt, während die praktische Konsequenz bei den Patienten landet. Die KV kann darauf verweisen, dass sie den Zulassungsausschuss nicht ersetzt und die Entscheidung nicht selbst getroffen hat. Sie kann auf die Bedarfsplanung, die 116117 oder Mobile Arztpraxen verweisen. Nur eines kann sie derzeit nicht nennen: einen konkreten Hausarzt, der die rund 1000 Patienten übernimmt.
Das ist der Punkt, an dem die formale Logik der Bedarfsplanung mit der Lebensrealität der Patienten kollidiert. Der Hausarztsitz ist nicht weg. Er ist lediglich wieder Bestandteil der Bedarfsplanung. Wann daraus tatsächlich wieder eine Hausarztpraxis wird, ist offen. Für die rund 1000 Betroffenen ist die Frage deshalb sehr viel konkreter: Wer übernimmt ihre hausärztliche Versorgung – und wann? Bis dahin bleibt ihnen vor allem eines: selbst eine neue Praxis zu suchen. Die Empfehlung lautet 116117, Arztsuche und gegebenenfalls Mobile Arztpraxis. Das klingt nach einem Versorgungskonzept, ist für Menschen, die einen festen Hausarzt benötigen, aber zunächst vor allem eines: die Suche nach einer Praxis, die überhaupt noch Patienten aufnehmen kann. Der Hausarztsitz ist also nicht verschwunden. Er ist nur vorerst dort, wo ihn die rund 1000 Betroffenen am wenigsten finden können: in der Bedarfsplanung.




