Bürgerentscheid zur Windkraft in Simmertal findet am 6. September 2026 statt

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Simmertal hat in seiner heutigen Sitzung die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens mit zwei Enthaltungen beschlossen. Damit wird ein Bürgerentscheid durchgeführt. Als Termin für den Bürgerentscheid wurde der 6. September 2026 festgelegt. Über die zur Abstimmung stehende Fragestellung werden die Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde an diesem Tag im Rahmen eines Bürgerentscheids abstimmen. Zu Beginn der Beratung verlasen die beiden Initiatoren des Bürgerbegehrens ihre Stellungnahme. Im Anschluss trug der Bürgermeister Günter Klasson die Stellungnahme der Gemeindevertretung vor. Diese wurde vom Gemeinderat mit einer Enthaltung beschlossen. Beide Stellungnahmen werden nach dem Redaktionsschluss am 10. Juli in einer der darauffolgenden Ausgaben des Mitteilungsblattes veröffentlicht. Die Sitzung stieß auf vergleichsweise geringes öffentliches Interesse. Im Zuhörerraum befanden sich insgesamt sieben Besucherinnen und Besucher, darunter auch zwei Gäste aus benachbarten Gemeinden. Mit dem Beschluss über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und die Festsetzung des Abstimmungstermins ist das Verfahren eingeleitet. Die Entscheidung über die Sachfrage liegt nun bei den Bürgerinnen und Bürgern der Ortsgemeinde Simmertal, die am 6. September 2026 im Bürgerentscheid über das Anliegen abstimmen werden. Die Fragestellung lautet:

Sind Sie gegen die Verpachtung von gemeindeeigenen Grundstücken für die Errichtung von Windindustrieanlagen?“

Stellungnahme der Gemeindevertretung:

One thought on “Bürgerentscheid zur Windkraft in Simmertal findet am 6. September 2026 statt

  1. Ich möchte noch zu der Stellungnahme der Ortsgemeinde etwas aufführen. Faktisch ist die Ausführung der OG so richtig. In der Realität hat die Ortsgemeinde aber doch mehr Einfluss als dargestellt. Die Ortsgemeindeverwaltungen machen es sich oft einfach und sagen, „wir haben keinen Einfluss“ es wird von anderer Stelle geplant „, “ uns sind dann die Hände gebunden“ usw…
    Das sind oft schwache Ausreden.
    Richtig ist: Wenn eine Ortsgemeinde dem Bauvorhaben negativ gegenübersteht und dieses auch so bei dem Betreiber und Behörden vertritt, und auch nicht kooperieren will, dann sehen pot. Betreiber oft von einem Bau ab. Selten will ein Betreiber „Gegenwind“ einer Ortsgemeinde ignorieren und auf privaten Flächen weiterplanen. Denn der Betreiber braucht dann doch die Ortsgemeinde. Da geht es um weitere Planungen, Genehmigungen, Zuwegungsausbau auf gemeindeeigenen Wegen, Trassenbau, Einspeisepunkte, usw.
    Also wäre es ehrlich von der Ortsgemeinde Simmertal nicht zu behaupten „wir können hier nichts machen“ sondern Sie sollte das Bürgervotum im Nachgang im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen und sich nicht an den Rand stellen!

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