Radar sei Dank: Am vergangenen Dienstag gegen 16:25 Uhr meldeten mehrere Verkehrsteilnehmer einen Pkw im Gleisbereich eines Bahnübergangs, obwohl die Schranken bereits geschlossen waren. Der Bahnübergang ist eine moderne, technisch umfassend gesicherte Anlage. Der Gefahrenbereich wird nach dem Schließen der Schranken radarüberwacht, sodass sich dort befindliche Hindernisse – etwa Fahrzeuge – zuverlässig erkannt werden. Wenn beispielsweise ein Fahrzeug im Gleisbereich stehen bleibt oder dort eingeschlossen wird, erkennt das Radarsystem das Hindernis unmittelbar. Die Anlage meldet daraufhin „Gefahr nicht frei“. In der Folge bleibt der Bahnübergang beziehungsweise die Strecke für Zugfahrten gesperrt, da das Stellwerk die Freigabe der Fahrstraße verhindert. Gegebenenfalls wird zusätzlich eine Notfallmeldung ausgelöst.
Wird ein Hindernis festgestellt, wird der Bahnverkehr automatisch gesichert, indem die zugehörigen Signale auf „Halt“ gestellt werden. Dadurch wird verhindert, dass Züge in den gesperrten Gleisbereich einfahren. Ergänzend kommen übergeordnete Zugsicherungssysteme zum Einsatz, die den Zugverkehr zusätzlich absichern und im Falle eines überfahrenen Halt-Signals eine automatische Notbremsung auslösen können. Ein Zusammenstoß zwischen Zug und Fahrzeug ist dadurch praktisch ausgeschlossen. Unabhängig von dieser hohen technischen Sicherheitsausstattung stellt das Befahren eines Bahnübergangs bei bereits bestehendem Rückstau ein erhebliches Risiko dar. Ein solches Verhalten widerspricht den grundlegenden Verkehrsregeln, wonach ein Bahnübergang nur dann befahren werden darf, wenn er ohne Halt vollständig geräumt werden kann.
Durch die umgehende Abstimmung zwischen der Deutschen Bahn, der Bundespolizei und der Polizeiinspektion Kirn konnte der Bahnverkehr unverzüglich gestoppt werden, heißt es in der Pressemeldung. Dadurch sei eine konkrete Gefährdung von Bahnreisenden und des Bahnverkehrs verhindert worden. Nebenbei bemerkt, verhindert hat das in erster Linie die moderne Technik und nicht das gute Zusammenspiel der Einsatzkräfte. Während sich die ersten Einsatzkräfte der Polizei auf den Weg zur Einsatzstelle begaben, konnte der zuständige Fahrdienstleiter aus der Ferne reagieren und die Schranken gezielt öffnen. Hierdurch gelang es der Fahrzeugführerin, den Gleisbereich in Richtung der Bundesstraße zu verlassen. Eine Videoüberwachung des Bahnübergangs ist nach aktuellem Stand nicht eingerichtet. Da bislang nur wenige Erkenntnisse zu den genauen Umständen des Vorfalls sowie zur Identität der Fahrzeugführerin vorliegen, bittet die Polizeiinspektion Kirn Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, sich bei der Polizei zu melden.
Bereits in der Fahrschule wird vermittelt, dass ein Bahnübergang nur dann befahren werden darf, wenn er ohne Anhalten vollständig überquert werden kann. Wer auf Gleisen zum Stehen kommt, befindet sich nicht in einer Verkehrssituation mit Ausweichoption, sondern im Gefahrenbereich eines Schienensystems. Sollte sich der geschilderte Ablauf bestätigen, dürfte neben verkehrsrechtlichen Verstößen auch die Prüfung eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr im Raum stehen. Die rechtliche Bewertung obliegt den Ermittlungsbehörden. Unterm Strich bleibt die Erkenntnis: Ein Bahnübergang ist kein Pufferraum für stockenden Verkehr. Wer ihn befährt, sollte vorher sicher sein, dass er ihn auch wieder verlassen kann. In Martinstein endete die Situation glimpflich – darauf verlassen sollte man sich im Straßenverkehr jedoch nicht.




