Brandschutzmängel in Kirner Sparkassen-Gebäude: Droht nun Komplettsanierung?

Längst bestätigt ist: Das erst vor wenigen Jahren umfassend sanierte Gebäude der Kreissparkasse Birkenfeld in Kirn weist Mängel an den Brandschutzdecken auf. Ein unabhängiges Gutachten habe diese Probleme bestätigt. Insiderkreisen zufolge könnte es notwendig werden, das Gebäude vollständig zu räumen und teilweise bis zum Rohbauzustand zurückzuführen, um die geltenden Brandschutzvorgaben einzuhalten. Für die Filiale in Kirn würde dies einen erheblichen organisatorischen Aufwand bedeuten. Während der Dauer der möglichen Sanierungsarbeiten werde ein Ausweichquartier benötigt, und die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten laufe nach Informationen aus vertraulichen Quellen bereits. Die Schäden scheinen demnach gravierender zu sein, als zunächst angenommen, sodass eine umfassende Sanierung nötig werden könnte.

Bereits im Juni hatte die Sparkasse in einer Pressemitteilung eingeräumt, dass im Zuge der Beseitigung von Wasserschäden Zweifel an der ordnungsgemäßen Ausführung der Brandschutzdecken aufgekommen seien. Diese Zweifel seien durch ein sofort beauftragtes Gutachten „zu unserem Bedauern bestätigt worden“. Seit Bekanntwerden der Schäden stehe man in engem Austausch mit den zuständigen Bauaufsichtsbehörden, um den Betrieb – unter Einhaltung behördlicher Auflagen – aufrechterhalten zu können. Auch die Zahnarztpraxis im ersten Obergeschoss könne weiterhin betrieben werden. Zugleich verwies der Vorstand auf ein laufendes Verfahren zur Klärung der Schuldfrage und möglicher Schadensersatzzahlungen.

In einer aktuellen Stellungnahme betont die Kreissparkasse, dass die Aussagen aus der Juni-Erklärung weiterhin gültig seien. Man prüfe derzeit verschiedene Optionen für die Durchführung der notwendigen Arbeiten, wobei Sicherheitsbestimmungen und die Interessen von Mitarbeitenden sowie Kundinnen und Kunden berücksichtigt würden. Belastungen durch Lärm und Schmutz während einer möglichen Bauphase sollen möglichst geringgehalten werden. Auf die gezielten Fragen zu Umfang, Zeitplan und möglichen Ausweichquartieren ging die Sparkasse jedoch nicht ein und lieferte stattdessen nur allgemeine, unverbindliche Formulierungen. Offen bleibt die Frage, wer für die Mängel verantwortlich ist und wer die Kosten trägt. Hinter den Kulissen könnte ein Rechtsstreit zur Klärung von Verantwortlichkeiten und möglichen Schadensersatzzahlungen entstehen. Klar ist: Für die Kreissparkasse und ihre Kunden wäre der Baufehler eine erhebliche Belastung – finanziell, organisatorisch und reputativ.