Neue Satzung im Anflug? Verbandsgemeinde auf dem Weg zu neuem Abgabensystem?

Aus der Rubrik „neues aus dem Kreisel-Haus“! Offenbar zeigt man sich dort offen für eine komplette Neuausrichtung. Woher der Blog das weiß? Nun, der hat seine Späher überall platziert. Und die berichten, dass Verbandsbürgermeister Thomas Jung und Werkleiter Jochen Stumm Interesse an einem gebührenbasierten Abgabensystem gezeigt haben, insbesondere nachdem sie von einem erfahrenen Insider aus Alzey darüber informiert wurden. Den hatte Jung wohl selbst eingeladen, nachdem die BI Limbachtal den Kontakt herstellte. Danke BI! Danke für eure Hartnäckigkeit! Klingt alles sehr vielversprechend, zumal der Gast und Experte vom Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen (ZAR) alle Bedenken weitgehend ausräumen konnten. Hat der gute Mann den Weg aus der Kirner-Land-Sackgasse aufzeigen können? Maybe? Die Tatsache, dass das dort verwendete Gebühren-System bereits seit drei Jahren erfolgreich in der Region um Alzey betrieben und von den Bürgern akzeptiert wird, spricht für seine Wirksamkeit. Ob Jung und Stumm sich letztendlich für das gebührenbasierte System entscheiden werden, ist jedoch schwer vorherzusagen. Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter möglicherweise politische, finanzielle und bürokratische Aspekte sowie die Meinungen nahezu aller beteiligten Parteien – allen voran deren politischen Dinosauriern in den ersten Reihen – sowie dieverse Interessengruppen. Es könnte auch von der allgemeinen Stimmung innerhalb der Verbandsgemeinde abhängen, Veränderungen anzunehmen. Wie jeder weiß, ist die derzeit mies. Die Bürger wären sicherlich erfreut über eine komplette Kehrtwende. Die fordern schon seit langem ein zurück auf Los. Die kommenden Tage und Wochen werden sicherlich zeigen, wie sich die Situation entwickelt. Eine Kehrtwende in Richtung eines gebührenbasierten Systems wäre zweifellos eine bedeutende Veränderung und könnte eine effektivere und transparentere Finanzierung von Wasser- und Abwasserdienstleistungen ermöglichen, insbesondere wenn es nicht im Widerspruch zum geltenden Kommunalabgabengesetz steht.

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