Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Simmertal hat in seiner heutigen Sitzung die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens mit zwei Enthaltungen beschlossen. Damit wird ein Bürgerentscheid durchgeführt. Als Termin für den Bürgerentscheid wurde der 6. September 2026 festgelegt. Über die zur Abstimmung stehende Fragestellung werden die Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde an diesem Tag im Rahmen eines Bürgerentscheids abstimmen. Zu Beginn der Beratung verlasen die beiden Initiatoren des Bürgerbegehrens ihre Stellungnahme. Im Anschluss trug der Bürgermeister Günter Klasson die Stellungnahme der Gemeindevertretung vor. Diese wurde vom Gemeinderat mit einer Enthaltung beschlossen. Beide Stellungnahmen werden nach dem Redaktionsschluss am 10. Juli in einer der darauffolgenden Ausgaben des Mitteilungsblattes veröffentlicht. Die Sitzung stieß auf vergleichsweise geringes öffentliches Interesse. Im Zuhörerraum befanden sich insgesamt sieben Besucherinnen und Besucher, darunter auch zwei Gäste aus benachbarten Gemeinden. Mit dem Beschluss über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und die Festsetzung des Abstimmungstermins ist das Verfahren eingeleitet. Die Entscheidung über die Sachfrage liegt nun bei den Bürgerinnen und Bürgern der Ortsgemeinde Simmertal, die am 6. September 2026 im Bürgerentscheid über das Anliegen abstimmen werden. Die Fragestellung lautet:
„Sind Sie gegen die Verpachtung von gemeindeeigenen Grundstücken für die Errichtung von Windindustrieanlagen?“
Stellungnahme der Gemeindevertretung:




