Kurz nach der Veröffentlichung der Berichterstattung hat Direktkandidat Denis Alt eine Stellungnahme abgegeben:
„Ich möchte Sonja Bräuer da eigentlich von meiner Seite aus raushalten. Sie ist keine „Politikerin“, ich arbeite vor Ort hervorragend mit ihr zusammen, zum Beispiel im VG-Rat, wo sie sich seit Jahren ehrenamtlich einbringt. Genauso übrigens wie in ihrem Heimatdorf Auen. Dort ist sie auch im Gemeinderat, glaube ich. Ich muss sagen, dass ich die Einordnung unseres Generalsekretärs Gregory Scholz wirklich treffend finde. Die CDU praktiziert dieses Modell ja selbst, was auch völlig in Ordnung ist. Hier wurde wirklich ein Skandal „gesucht“ – aber nicht gefunden“.
Ähnliche Worte fand auch Ministerpräsident Alexander Schweitzer im gestrigen SWR-Spitzenduell. Auch er verwies auf die CDU, die ebenso handele. SPD-Generalsekretär Gregory Scholz hatte zuvor der CDU Rheinland-Pfalz vorgeworfen, kurz vor der Wahl bewusst zu skandalisieren. Dessen Aussage im Wortlaut:
„Der CDU Rheinland-Pfalz fällt zwei Wochen vor der Wahl offenbar nichts anderes mehr ein, als einen vermeintlichen Skandal zu konstruieren, der keiner ist“, sagte Scholz. „Dabei weiß sie genau, dass Beurlaubungen im Beamtenrecht klar geregelt sind und sie sich dieser gängigen Praxis selbst bedient.“ Scholz kritisierte die offensichtliche Doppelmoral der CDU: „Offenbar ist die CDU so sehr auf Stimmungsmache aus, dass sie nicht einmal hinterfragt, wie sie es selbst handhabt. Dabei ist es völlig üblich, dass in der CDU-Parteizentrale beurlaubte Beamte arbeiten, bis hin zum aktuellen Büroleiter von Bundeskanzler Friedrich Merz. Er wurde in seiner Zeit als Bundesbeamter im Wirtschaftsministerium beurlaubt und hat als Bundesgeschäftsführer der CDU den letzten Bundestagswahlkampf mitgemanagt. Das ist genauso rechtlich möglich und vollkommen in Ordnung.“
Der Vorwurf, hier werde Wahlkampf aus Staatskassen finanziert, sei schlicht falsch. „Die SPD Rheinland-Pfalz kommt für alle Kosten auf und zahlt für die Dauer der Beurlaubung eine Ausgleichszahlung ans Land. Dem Land entsteht kein finanzieller Nachteil.“ Beurlaubungen seien im Beamtenrecht ausdrücklich geregelt. So können zeitlich befristete Tätigkeiten außerhalb der Behörde ermöglicht werden, ohne dass beamtenrechtliche Pflichten verletzt werden. Während der Beurlaubung ruht die Tätigkeit im Beamtenstatus. Sogar die Staatsanwaltschaft habe vor wenigen Tagen klargestellt, keinen Anlass zu sehen, tätig zu werden. Für Scholz ist der Hintergrund der Debatte aber klar: „Wer weder mit eigenen Inhalten noch mit einem überzeugenden Kandidaten punkten kann, setzt im Wahlkampf offenbar darauf, andere schlechtzureden. Denn ginge es der CDU um Sachlichkeit statt Wahlkampf, müsste sie diese Debatte auch in den eigenen Reihen führen.„




