Am Rhein möglich, im Kirner Land verboten? Die Frage der Hopfen-Höhle

Eine kühle Erfrischung nach einer langen Wanderung? Das klingt traumhaft! Entlang des Wildgrafen-Wegs ist eine kleine „Hopfen-Höhle“ entstanden – ein unterirdisches Depot, aus dem durstige Naturfreunde gekühlte Getränke entnehmen können. Theoretisch zumindest. In der Praxis bleibt das Erdloch leer. Wenn andernorts – etwa am Premium-Langhals-Weg rund um Osterspai am Rhein in Rheinland-Pfalz – sogar ein „Erdkühlschrank“ mit speziellem „Langhals-Bier“ in großer Flaschen-Zahl für Wanderer bereitsteht (Foto), stellt sich die Frage: Warum sollte das im Kirner Land nicht auch möglich sein? Gleiches Recht für alle – und was dort funktioniert, sollte hier zumindest nicht grundsätzlich unmöglich sein. Zumal es im Kirner Land wohl einfacher und günstiger umzusetzen wäre.

Doch wer sich auf ein zünftiges Kirner Bier gefreut hat, muss umdenken: Alkohol bleibt in den Erdverstecken (noch) tabu. Grund ist das deutsche Jugendschutzgesetz. Wie ein Branchenkenner einst erklärte, darf Alkohol nicht unbeaufsichtigt gelagert oder verkauft werden – schließlich könnten auch Minderjährige Zugriff haben. Hinzu kommt das Gewerberecht: Für den Verkauf von Alkohol ist eine Genehmigung nötig, und ein Selbstbedienungsdepot gilt nicht als offizieller Ausschank. Damit bleibt das Bier außen vor, während Sprudel, Limo oder alkoholfreies Bier aus der Kirner Privatbrauerei weiterhin erlaubt sind. Ob der Name „Hopfen-Höhle“ dann noch passt? Fraglich. Vielleicht wird daraus eher eine „Sprudel-Höhle“. Fest steht: Wer nach der Wanderung ein kühles Bier möchte, muss weiterhin eine Kneipe aufsuchen – oder selbst vorsorgen. Dennoch bleibt die Frage, warum man rund 60 Kilometer weiter offenbar pragmatischer mit dem Thema umgeht.

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