Das ging jetzt aber flott! Kaum war das Wort „Bebauungsplan“ ausgesprochen, schon lagen sie da: die Unterschriften. Die erforderliche Zahl für ein Bürgerbegehren ist doppelt erreicht – und zwar mit Tempo. Mehr noch: Die Initiative hat bereits geliefert und einen ersten Schwung ganz offiziell bei der Verbandsgemeinde abgegeben. 38 Listen, 198 Unterschriften. Man könnte sagen: Das Klemmbrett lief heiß. Und weil Sammeln bekanntlich Freude macht, geht es weiter. Die Aktion ist noch nicht beendet, die Liste wird länger werden. Man will schließlich nicht nur das Soll erfüllen, sondern ein Stimmungsbild zeichnen – möglichst breit, möglichst deutlich. Die Hausaufgaben sind gemacht, der Bürgerentscheid steht in den Startlöchern. Der Hintergrund ist die geplante Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Gemarkung Hennweiler. Grundlage dafür ist ein Beschluss des Ortsgemeinderates vom 27. November zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das Teilgebiet „Hennweiler Süd und Ost“. Mit diesem Beschluss wurde der formale Einstieg in die Planung eines großflächigen Solarparks ermöglicht.
Nach Auffassung einer Initiative gegen das Projekt stellt das Vorhaben einen erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild und die örtliche Struktur dar, dessen Auswirkungen weit über einzelne Grundstücke hinausgehen. Besonders kritisch sehen die Initiatoren, dass die betroffenen Flächen nicht im Eigentum der Ortsgemeinde stehen. Hennweiler würde daher nicht von klassischen Pachteinnahmen profitieren. Der finanzielle Nutzen für die Gemeinde beschränkt sich nach derzeitigem Kenntnisstand auf eine Beteiligung an den Erlösen aus der Stromerzeugung. Diese Einnahmen sind jedoch weder garantiert noch in ihrer Höhe verlässlich kalkulierbar. Demgegenüber steht eine dauerhafte Veränderung des Landschaftsbildes, die nach Ansicht der Initiative sorgfältig abgewogen werden müsse. Und dabei sollten die Bürger ein Wörtchen mitreden können. Knapp 200 Unterschriften innerhalb kurzer Zeit werden bereits jetzt als deutliches Signal für den Wunsch nach direkter Bürgerbeteiligung gewertet.
Ein solches Votum dürfte es Ortsbürgermeister und Ortsgemeinderat schwer machen, das Projekt ohne eine Befragung der Bevölkerung weiter voranzutreiben. Das Stimmungsbild zu ignorieren wäre im höchsten Maße unklug. Ein Vorhaben dieser Größenordnung gegen den erkennbaren Bürgerwillen durchzusetzen, ist politisch ungefähr so empfehlenswert wie ein Solarpanel im Schatten. In einem nächsten Schritt wird nun rechtlich geprüft, ob und in welcher Form ein Bürgerentscheid zulässig ist, zu welchem Zeitpunkt er stattfinden könnte und welche rechtlichen Folgen das Ergebnis hätte. Unabhängig vom Ausgang dieser Prüfung hat die Initiative nach eigener Einschätzung bereits ein klares Zeichen gesetzt: Die Bürgerinnen und Bürger wollen bei der Entscheidung über den geplanten Solarpark mitreden. Wie sich das Verfahren weiterentwickelt, bleibt abzuwarten.




Ohne Frage – die Bürgerbeteiligung muss sein. Und dazu gehört auch eine ausführliche Information der Bürger über Nutzen und Folgen einer solchen PV-Anlage. Durch kompetente Leute aus Naturschutz, Technik und Finanzen.
Wegen Finanzen: Zur Höhe der Einnahmen der Gemeinde aus dem Anteil der Einspeisevergütng
(? 0,6 cent/Kwh ?) einer solchen PV-Anlage kann man Hochstetten-Dhaun befrageen, die wissen es.
Einnahmen aus einer Verpachtung sind natürlich höher, da freuen sich die Eigentümer.
Aber wenn die AöR „Erneuerbare Energien“ der VG Kirner Land schon aktiv wäre, könnte sie sich an solchen Projekten beteiligen. Dann gehen die Gewinne aus der Anlage nicht nur an einen externen Projektierer, sondern bleiben anteilig auch in der Region.
Und zusätzlich könnten – bei entsprechender Vertragsgestaltung – auch günstige Stromtarife für Bürger und Gewerrbe daraus entstehen.