Diese tragische Abschiebegeschichte lässt Wutpickel sprießen. Die Familie Alcantara ist abgeschoben worden. Mitten in der Nacht wurde sie aus ihrem Zuhause in Roxheim geholt und nach El Salvador zurückgebracht – in ein Land, in dem sie nach eigenen Angaben von gewalttätigen Gangs bedroht wurde. Dabei hatte die Familie in Deutschland längst Fuß gefasst: Die Frau ist ausgebildete Pflegekraft, in Aussicht auf eine feste Anstellung – in einem Berufsfeld, in dem Fachkräfte dringend gesucht werden. Der Mann war als Gemeindearbeiter tätig. Beide hatten feste Jobzusagen und waren bereit, ihren Lebensunterhalt eigenständig zu bestreiten. Dass diese Familie dennoch abgeschoben wurde, ist für viele nicht nur schwer nachvollziehbar, sondern geradezu ein politisches und menschliches Versagen. Flüchtlingskoordinator Markus Lendlein bringt es im Zeitungsbericht auf den Punkt: Es sei „absurd“, Menschen auszuweisen, die in der Lage seien, sich selbst zu versorgen, wenn man ihnen nur den rechtlichen Rahmen dafür gäbe. Seine Kritik richtet sich auch an die politisch Verantwortlichen – insbesondere an Landrätin Bettina Dickes.
Denn auch wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Asylantrag abgelehnt und die Härtefallkommission dem Gesuch der Familie nicht gefolgt ist, hätte die Ausländerbehörde auf kommunaler Ebene durchaus über Spielräume verfügt. Als zuständige Behördenleiterin hätte Landrätin Dickes Möglichkeiten gehabt, aufenthaltsrechtliche Instrumente wie eine Duldung nach § 60a Aufenthaltsgesetz zu prüfen – etwa aufgrund der bestehenden Arbeitsplatzzusagen und der gelungenen Integration. Auch eine Aussetzung der Abschiebung mit Blick auf eine mögliche Rückkehr über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wäre denkbar gewesen. Ebenso hätte eine positive Stellungnahme aus der Verwaltungsspitze gegenüber den Landesbehörden ein Signal setzen können. All diese Optionen scheinen ungenutzt geblieben zu sein. Stattdessen beruft sich die Landrätin öffentlich auf angeblich ausgeschöpfte gesetzliche Spielräume – ein Argument, das angesichts der bekannten Ermessensmöglichkeiten stark bezweifelt werden darf.
Die Entscheidung, die Abschiebung dennoch durchzuführen, war keine zwingende rechtliche Konsequenz – sie war Ergebnis politischer und verwaltungstechnischer Abwägung. In einer Zeit, in der Deutschland vielerorts händeringend nach Pflegekräften sucht, wird hier eine qualifizierte, integrationsbereite Frau mit Berufsperspektive abgeschoben. Das wirkt widersinnig – und es sendet ein fatales Signal: Dass selbst jene, die sich bemühen, arbeiten wollen und gebraucht würden, am Ende an einem starren System scheitern, dem Menschlichkeit und Pragmatismus oft fehlen.




