Restrisiken für die Ortsgemeinde: Unwägbarkeiten in der Kostenschätzung!

Ein Beitrag aus der Rubrik zusammengefasst: Die ehemalige Kreisstraße (K) 9, beginnend an der Einmündung der Industriestraße bis zum Ortsteil Hochstädten, wurde nun zu einer Gemeindestraße herabgestuft. Trotz dieser Herabstufung wird der Kreis sich an den Sanierungskosten beteiligen müssen. Bei der Herabstufung einer Straße muss der Kreis sicherstellen, dass die Übergabe ordnungsgemäß erfolgt. Die im Jahr 1958 erbaute Nahebrücke der ehemaligen K 9 befindet sich jedoch in einem schlechten Zustand und soll durch einen Neubau ersetzt werden. Die geschätzten Kosten für die Fahrbahnsanierung und den Brückenbau belaufen sich auf etwa 3,2 Millionen Euro, wobei bis zu 80 Prozent durch Landesfördermittel abgedeckt werden. Der Kreis wird der Gemeinde eine Ablöse von über 800.000 Euro zahlen. Landrätin Bettina Dickes erklärte, dass der Betrag je nach Kostenanteil der Ortsgemeinde variieren könne. Die Unsicherheiten in der Kostenschätzung bedeuten für die Ortsgemeinde ein Restrisiko. Wenn der Kostenanteil der Ortsgemeinde niedriger ist, werden entsprechend weniger Mittel seitens des Kreises gezahlt. Im umgekehrten Fall, wenn die Kosten höher ausfallen, liegt das finanzielle Risiko allein bei der Ortsgemeinde. Letzteres bildet leider die Regel heutzutage. Wenn‘s dumm läuft, bleibt an der Ortsgemeinde ein schöner Batzen hängen.

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