Der Skywalk: Für Verliebte offen, für Verstorbene gesperrt


Der Skywalk bei Hochstetten-Dhaun ist ein Ort für große Gefühle. Hier geben sich Paare das Ja-Wort, genießen den Blick ins Nahetal und verewigen ihre Liebe mit einem Schloss am Geländer. Romantik ausdrücklich erwünscht. Doch wehe, jemand möchte dort auch nach seinem Tod ein bisschen bleiben. Eine Anfrage, die Asche eines Verstorbenen vom Skywalk aus ins Tal rieseln zu lassen, wurde abgelehnt. So steht es zumindest im Protokoll der Letzten Ratssitzung. Der Grund: Naturschutz. Das Gebiet ist schließlich Vogelschutzgebiet. Und wer weiß, was ein Aschenregen mit der heimischen Flora und Fauna anrichten könnten. Man stelle sich nur vor, die Idee würde Schule machen. Neben den Liebesschlössern hingen plötzlich kleine Gedenktafeln am Zaun: „Hier verweht: Onkel Erwin, Jahrgang 1948.“ Oder: „Oma Hilde genießt den Ausblick – verteilt auf Hanglage und Felsuntergrund.“

Der romantische Spaziergang bekäme eine ganz neue Dimension. Zum Glück hat die Ortsgemeinde dieser Diskussion frühzeitig den Wind aus den Segeln genommen. Und das ist vermutlich auch gut so. Denn irgendwo muss schließlich eine Grenze gezogen werden. Hochzeiten ja – Bestattungen nein. Dabei sind die neuerlichen Regeln in Rheinland-Pfalz durchaus liberal. Die Asche Verstorbener darf unter bestimmten Voraussetzungen auf See oder sogar in Flüssen verstreut werden. Der Skywalk hingegen bleibt tabu. Bleibt also alles beim Alten: Verliebte dürfen sich das Ja-Wort geben und Schlösser anbringen, Wanderer die Aussicht genießen und die Vögel ungestört ihre Kreise ziehen.

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