Solarpark Hennweiler: Prüfung der Beschlussfassung im Ortsgemeinderat beim Kreisrechtsausschuss beantragt

Schon mitbekommen? Bürgerinnen und Bürger aus Hennweiler haben sich mit einem Antrag an die Kreisverwaltung Bad Kreuznach gewandt und den Kreisrechtsausschuss um Überprüfung einer Entscheidung des Ortsgemeinderates gebeten. Hintergrund ist die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 27. November 2025, in der unter Tagesordnungspunkt 1 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Hennweiler Süd und Ost“ behandelt wurde. Nach Darstellung der Antragsteller sei der Ablauf der Sitzung für die anwesenden Zuhörer nur eingeschränkt nachvollziehbar gewesen. Insbesondere seien Inhalte und Umfang der Beschlussfassung nicht ausreichend verständlich dargestellt worden. Auch sei unklar geblieben, welche Unterpunkte tatsächlich zur Abstimmung standen. Erst eine Nachfrage bei der Verbandsgemeindeverwaltung habe im Nachgang Klarheit über den Umfang der Beschlüsse gebracht.

Zudem verweisen die Bürger darauf, dass im Vorfeld der Sitzung mehrere nichtöffentliche Beratungen stattgefunden hätten. Ein Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes sei ebenfalls in einer nichtöffentlichen Sondersitzung des Ortsgemeinderates behandelt worden. Aus Sicht der Antragsteller habe es daher keine öffentliche Beratung des Vorhabens gegeben, obwohl dieses von erheblicher Bedeutung für die Ortsgemeinde sei. Konkret bitten die Bürger den Kreisrechtsausschuss um Prüfung möglicher Ausschließungsgründe nach § 22 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz bei einzelnen Ratsmitgliedern. Dabei geht es um mögliche persönliche oder wirtschaftliche Verflechtungen im Zusammenhang mit dem Projekt. Zugleich wird angeregt zu prüfen, ob die Sitzungsleitung und das Abstimmungsverfahren den rechtlichen Anforderungen entsprochen haben.

Die Bürger betonen, dass es sich ausdrücklich um eine Bitte um rechtliche Überprüfung handelt. Ziel sei es, Transparenz herzustellen und das Vertrauen in kommunale Entscheidungsprozesse zu sichern. Eine Vorfestlegung oder Bewertung des Sachverhalts sei damit nicht verbunden. Die Kreisverwaltung Bad Kreuznach wird sich nun mit dem Antrag befassen und prüfen, ob und in welchem Umfang ein rechtliches Prüfverfahren einzuleiten ist.