Schon gewusst? Fahrzeugführer, die am 8. April auf der Binger Landstraße in Hochstetten von einem mobilen Blitzer der Kreisverwaltung erfasst wurden, stehen nun vor einer wichtigen Entscheidung: Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid? An der betroffenen Stelle ist die Höchstgeschwindigkeit durch Verkehrszeichen auf 30 km/h begrenzt, doch auf der Fahrbahn schimmern noch alte, inzwischen überholte 50 km/h-Markierungen durch – eine potenzielle Quelle für Missverständnisse. Kaum zu erkennen, aber sie sind da. Diese Unklarheit könnte für die mehr als 120 Betroffenen ein entscheidender Grund sein, ihre Bußgeldbescheide anzufechten. Denn: Eine unklare oder widersprüchliche Beschilderung kann vor Gericht ein starkes Argument sein, das im besten Fall zur Aufhebung von Fahrverboten und Bußgeldern führt. Die Kreisverwaltung hat angekündigt, an dieser Stelle keine weiteren Messungen mehr vorzunehmen. Ein Signal dafür, dass die Situation erkannt wurde?
Doch aufgepasst: Die Uhr tickt. Bußgeldbescheide verjähren in der Regel nach drei Monaten. Jetzt ist es also höchste Zeit, zu prüfen, ob ein Einspruch noch sinnvoll ist – besonders für diejenigen, denen ein Fahrverbot droht. Eine rechtliche Beratung kann hier Klarheit schaffen und gegebenenfalls den Weg für einen erfolgreichen Einspruch ebnen. Ortsbürgermeister Hans Helmut Döbell wurde von Bürgern mehrfach um weitere Geschwindigkeitsmessungen ersucht, doch die Kreisverwaltung bleibt auf Bitten der Ortsgemeinde zurückhaltend. Mehr noch: Die lehnt Messungen derzeit ab, weil eine „schemenhafte 50er-Markierung“ noch zu erkennen sei. Stimmt! Man muss zwar genau hinschauen, aber die Schrift ist da. Die Entscheidung, keine weiteren Messungen in der Ortslage durchzuführen, könnte ein Indiz dafür sein, dass die Verwaltung selbst die Problematik erkannt hat, beziehungsweise dass es schon diesbezüglich Beschwerden gegeben hat. Dies könnten die Erfolgsaussichten eines Einspruchs zusätzlich erhöhen. Nun sind die betroffenen Autofahrer gefragt: Wer sich ungerecht behandelt fühlt, sollte handeln – bevor es zu spät ist.