Bürgerbeteiligung bei Solarparks – warum erst jetzt?

Im neuen Steuerungskonzept für Freiflächen-Photovoltaik der Verbandsgemeinde Kirner Land wird auf Seite 12 unter dem Punkt „Beteiligungsmöglichkeiten“ auch die finanzielle Beteiligung der Bürger angesprochen. Demnach soll den Anwohnern die Möglichkeit geboten werden, Anteile zu erwerben und/oder von einem vergünstigten Strompreis zu profitieren. Das klingt zunächst vernünftig. Doch dabei stellt sich aber eine entscheidende Frage: Warum wird über eine finanzielle Beteiligung der Bürger erst jetzt nachgedacht – und nicht schon bei den bisherigen Projekten? Bei den Projekten in Hochstetten-Dhaun konnten die Bürger keine Anteile erwerben. Eine solche Beteiligung war dort kein Thema. Auch mit Blick auf den geplanten Solarpark in Hennweiler stellt sich deshalb die Frage, warum diese Möglichkeit nicht von Anfang an mitgedacht wurde. Denn wenn Solarparks auf Flächen unserer Gemeinden entstehen und sie das Landschaftsbild, die Landwirtschaft und das unmittelbare Lebensumfeld der Menschen verändern, sollte man auch darüber sprechen, wie die Bürger wirtschaftlich daran teilhaben können. Dabei geht es nicht darum, dass eine finanzielle Beteiligung automatisch alle Bedenken ausräumt. Wer einen Solarpark aus Gründen des Landschaftsschutzes, des Flächenverbrauchs oder der Nähe zur Wohnbebauung kritisch sieht, wird seine Meinung nicht unbedingt ändern, nur weil er Anteile erwerben oder günstigeren Strom beziehen kann.

Trotzdem ist es ein Unterschied, ob die Menschen vor Ort lediglich mit den Auswirkungen eines solchen Projekts leben müssen oder ob sie auch die Möglichkeit bekommen, an dessen wirtschaftlichem Erfolg teilzuhaben. Im neuen Konzept heißt es, dass eine solche Beteiligung angeboten werden sollte. Offen bleibt allerdings, wie das konkret umgesetzt werden soll: Wer muss ein solches Angebot machen? Zu welchem Zeitpunkt? Welche Voraussetzungen gelten? Und soll diese Möglichkeit künftig bei jedem neuen Solarpark von Anfang an dazugehören? Vor allem aber stellt sich die Frage, warum dieser Gedanke bei den bisherigen Planungen offenbar keine Rolle gespielt hat. Warum wird er erst jetzt im Rahmen eines allgemeinen Steuerungskonzepts aufgegriffen? Wenn die finanzielle Beteiligung der Bürger ein ernst gemeintes Ziel ist, dann darf sie nicht nur als unverbindlicher Satz in einem Konzept stehen. Sie muss von Beginn an Bestandteil der Projektplanung sein – transparent, nachvollziehbar und mit konkreten Bedingungen. Denn Bürgerbeteiligung bedeutet in diesem Zusammenhang nicht nur, über ein Projekt informiert zu werden. Es geht auch um die Möglichkeit, wirtschaftlich daran teilzuhaben. Und genau diese Möglichkeit hätte man schon bei den bisherigen Projekten mitdenken können.

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