Am 5. November stehen im Verbandsgemeinderat Kirner Land zwei Tagesordnungspunkte im Zusammenhang mit Freiflächen-Photovoltaik an. Zunächst soll über den CDU-Antrag zur Einberufung einer Einwohnerversammlung beraten werden. Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger vor der endgültigen Verabschiedung des geplanten Steuerungsrahmens über die vorgesehenen Kriterien und Flächenpotenziale zu informieren und ihnen Gelegenheit zu Fragen, Anregungen und Bedenken zu geben. Der Steuerungsrahmen für Freiflächen-Photovoltaik steht erst später auf der Tagesordnung. Er soll festlegen, nach welchen Kriterien mögliche Flächen im Kirner Land betrachtet werden. Dabei geht es unter anderem um Landwirtschaft, Natur- und Landschaftsschutz sowie die Begrenzung geeigneter Flächen. Ein Steuerungsrahmen von 13 Seiten liegt vor – wenngleich ein paar Zahlen daraus nicht stimmig sind. Dahingehend gilt es nachzuarbeiten.
Damit stellt sich eine interessante Verfahrensfrage: Wie werden die beiden Tagesordnungspunkte miteinander verbunden? Wird zunächst über die Bürgerbeteiligung entschieden und anschließend der Steuerungsrahmen beraten? So ist der Plan. Und falls eine Einwohnerversammlung beschlossen wird: Wann erfolgt dann die endgültige Entscheidung über den Rahmen? Die beiden Anträge schließen sich nicht grundsätzlich aus. Der eine betrifft die Beteiligung der Bevölkerung, der andere die inhaltlichen Leitlinien für Freiflächen-Photovoltaik. Entscheidend wird sein, welche Beschlüsse der Rat fasst und wie das weitere Verfahren gestaltet wird. Die Sitzung am 5. November dürfte damit wichtige Hinweise darauf geben, wie es mit dem Thema Freiflächen-Photovoltaik im Kirner Land weitergeht. Und die dürfte gut besucht sein. Ob der VG-Sitzungsraum ausreicht für die Massen? Man wird sehen.




