Vorläufige Insolvenzverwaltung über Roland Ruegenberg GmbH angeordnet

Kurzer Blick nach Bad Sobernheim: Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Roland Ruegenberg GmbH aus Bad Sobernheim am 21. September 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das geht aus der öffentlichen Bekanntmachung des Gerichts hervor. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Fachanwalt für Insolvenzrecht aus Mainz, bestellt. Nach dem gerichtlichen Beschluss sind Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Personen und Unternehmen, die der Gesellschaft Geld schulden, wurden aufgefordert, Zahlungen nur unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten. Geschäftsführer der Roland Ruegenberg GmbH ist Roland Ruegenberg. Er ist zugleich Stadtbürgermeister von Bad Sobernheim. Die gerichtliche Bekanntmachung bezieht sich auf das Vermögen der Roland Ruegenberg GmbH.

Bei der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung handelt es sich um eine Maßnahme im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens. Der vorliegende Beschluss ist damit nicht mit einer späteren Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens gleichzusetzen. Das Verfahren wird beim Amtsgericht Bad Kreuznach unter dem Aktenzeichen 3 IN 195/26 geführt. Der vollständige Beschluss kann nach Angaben des Gerichts in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung ist nach der Rechtsmittelbelehrung des Gerichts unter den dort genannten Voraussetzungen die sofortige Beschwerde möglich. Die entsprechende Frist beträgt grundsätzlich zwei Wochen; für den Fristbeginn gelten die im Beschluss genannten Regelungen.

Quelle: Amtsgericht Bad Kreuznach, öffentliche Bekanntmachung vom 21. September 2026, Az. 3 IN 195/26.

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