Von der Parzelle zum XXL-Baugrundstück: Was erlaubt ist – und was auffällt

Die Möglichkeit, mehrere Baugrundstücke zusammenzulegen und ohne Änderung des Bebauungsplans zu bebauen, eröffnet Bauherren einen beachtlichen planerischen Spielraum. Theoretisch wäre es – sofern die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden – sogar denkbar, nicht nur drei, sondern eine Vielzahl von Grundstücken zu einem Baugrundstück zu vereinen und entsprechend groß zu bauen. Entscheidend bleiben Baugrenzen, Grund- und Geschossflächenzahlen sowie die festgelegte Bauweise. Gute Nachrichten also für einen Bauherren, der nach übereinstimmenden Berichten plant, ein Wohnhaus auf gleich drei Parzellen zu errichten. Damit verlagert sich die Debatte von der rechtlichen auf die städtebauliche Ebene. Denn rechtlich zulässig heißt nicht automatisch städtebaulich unauffällig. Ein Baukörper, der deutlich größer ausfällt als seine Nachbarn, bleibt nicht unsichtbar – er setzt Akzente.

Ob diese als architektonischer Gewinn oder als Fremdkörper wahrgenommen werden, ist Ansichtssache. Während Befürworter auf Vielfalt und individuelle Lösungen verweisen, sehen Kritiker die Gefahr, dass einzelne dominante Gebäude das gewachsene oder geplante Erscheinungsbild eines Wohngebiets nachhaltig verändern. Rechtlich ist vieles möglich, politisch offenbar auch. Nach Einschätzung aus dem Umfeld der Ortsgemeinde wird ein solches Vorhaben derzeit nicht als Problem gesehen. Der gleichzeitige Verkauf mehrerer Bauplätze kann schließlich attraktiv sein – auch finanziell. Und sollte es erforderlich werden, an Stellschrauben des Bebauungsplans wie Geschosshöhen, Dachneigungen oder Baufenstern nachzujustieren, wäre dies Teil eines regulären politischen Verfahrens. Und das Verfahren wurde eingeleitet. Hochstetten-Dhaun will Wünsche von Bauherren erfüllen. Und die Wunschliste ist üppig.

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