Ein zentraler Faktor im Unfallgeschehen hier und anderswo ist und bleibt die Geschwindigkeit. Auch wenn die Gesamtzahlen rückläufig sind, zeigt sich immer wieder, dass nicht angepasste Geschwindigkeit eine der Hauptursachen für schwere Unfälle ist. Kontrollen sind daher nicht nur richtig, sondern notwendig – insbesondere dann, wenn sie gezielt auf die wirklichen Raser abzielen. Von „Wegelagerei“ kann dabei keine Rede sein, vielmehr geht es um konkrete Gefahrenabwehr. Wie berechtigt diese Maßnahmen sind, zeigt ein aktuelles Beispiel: Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Kirn führten gestern Geschwindigkeitsmessungen auf der B41 bei Kirn durch. Innerhalb kurzer Zeit, so die Pressemeldung, wurden mehrere Verstöße festgestellt. Der traurige Spitzenwert: 137 km/h bei erlaubten 70 km/h. Den 23-jährigen Fahrer aus der VG Nahe-Glan erwarten 600 Euro Bußgeld, zwei Punkte sowie ein zweimonatiges Fahrverbot. Da hatte es einer verdammt eilig. Solche Ausreißer sind gewiss die Ausnahme. Sie verdeutlichen aber, warum konsequente Kontrollen ein unverzichtbarer Bestandteil der Verkehrssicherheitsarbeit bleiben.
Mit Vollgas ins Fahrverbot: 70 erlaubt, 137 gefahren




