Zwischen Satzung und Schneeschaufel: Winter im Kirner Land

Im Kirner Land ist der Winter ein verlässlicher, wenn auch selten gewordener Gast – und mit ihm die Streu- und Räumpflicht. Exemplarisch regelt dies die Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Städte-und Ortsgemeinden. Die Regeln sind meist einheitlich und klar formuliert, die Verantwortung eindeutig verteilt: Zuständig sind in erster Linie die Anliegerinnen und Anlieger. Demnach haben Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte öffentliche Gehwege und angrenzende Flächen bei Schnee und Glätte zu räumen und zu streuen. Gehwege sind freizuhalten, notfalls wird ein solcher entlang der Grundstücksgrenze definiert. Zeitfenster und Streumittel sind ebenfalls geregelt. Auf dem Papier wirkt der Winterdienst im Kirner Land damit nahezu lückenlos organisiert.

In der Praxis zeigt sich jedoch eine gewisse Gelassenheit. Die Vorschriften gelten, werden aber vielerorts mit Augenmaß ausgelegt. Schließlich lässt es sich auf einer geschlossenen Schneedecke oft erstaunlich gut gehen – und mit entsprechender Bereifung auch fahren. Nicht jeder Zentimeter muss sofort blank sein, und ein Hauch Winter gehört für viele schlicht dazu. Hinzu kommt, dass die Regelungen zwar von den Kommunen erlassen werden, die Umsetzung jedoch nicht immer überall gleichzeitig sichtbar ist. Auch kommunale Liegenschaften nehmen sich gelegentlich die Freiheit, den Schnee zunächst wirken zu lassen, bevor geräumt wird – wenn überhaupt. Der Winterdienst folgt damit weniger der Uhr als dem Wetter – und manchmal der personellen Verfügbarkeit.

Unstrittig bleibt: Bei Glätte soll gestreut werden, bevorzugt mit Sand oder Splitt, Salz nur in Ausnahmefällen. Wer die Pflichten dauerhaft ignoriert, riskiert ein Bußgeld. Doch im Alltag des Kirner Landes dominiert ein pragmatischer Umgang mit Schnee und Eis. Man nennt die Jahreszeit nicht umsonst Winter. Da ist mit Glätte zu rechnen. Die Regeln sind bekannt, der gelegentliche Schnee wird akzeptiert – und ein wenig Nachsicht und Gelassenheit gehören offenbar ebenso dazu wie der Schneeschieber vor der Haustür.