Eine entscheidende Woche im Bestattungswesen steht uns bevor: Rheinland-Pfalz plant eine grundlegende Reform seines Bestattungsgesetzes und könnte damit bundesweit neue Maßstäbe setzen. Der Landtag wird am 11. September über die Neuregelung abstimmen, die nach Angaben von Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) bereits Anfang Oktober in Kraft treten könnte. Ziel ist es, den Menschen mehr Freiheit bei der Gestaltung ihrer letzten Ruhestätte zu geben – ein Schritt, der in Deutschland bisher einzigartig ist. Auch wenn Hoch in anderen Politikfeldern, etwa der Gesundheitsversorgung, immer wieder Kritik erfährt, ist ihm für diese Initiative ausdrücklich Anerkennung zu zollen. Kern der Reform ist, dass Hinterbliebene künftig die Urne zuhause aufbewahren oder die Asche im eigenen Garten verstreuen dürfen. Ebenso soll die Beisetzung in Flüssen wie Rhein, Mosel, Saar und Lahn möglich werden. Auch die Verarbeitung der Totenasche zu einem künstlichen Diamanten – bislang vor allem im Ausland praktiziert – wird erlaubt.
Voraussetzung ist, dass der Verstorbene zu Lebzeiten seinen letzten Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz hatte und schriftlich sowohl die gewünschte Bestattungsform als auch eine verantwortliche Person festgelegt hat. Mit diesen neuen Möglichkeiten reagiert die Landesregierung auf den Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger nach individuelleren und persönlicheren Bestattungsformen. Wer etwa unter dem heimischen Apfelbaum seine letzte Ruhe finden möchte, soll dies künftig verwirklichen können. Zugleich betont Hoch, dass der Friedhof weiterhin der Regelfall bleibe – es gehe um eine Ergänzung, nicht um eine Abschaffung. Natürlich gibt es Kritik- auch im Kirner Land: Kirchen warnen vor einem Verlust von Würde und Totenruhe, Kommunen fürchten Einbußen bei der Auslastung ihrer Friedhöfe und eine Deckungslücke bei den Unterhaltungskosten. Doch im Kern entspricht die geplante Reform dem Zeitgeist: Rheinland-Pfalz öffnet sich und gibt seinen Bürgern mehr Wahlfreiheit – ein mutiger und richtiger Schritt. Kann man nur gut finden.