Die BI-Limbachtal hat einige wichtige Informationen bereitgestellt, die das Stadt-Land-Gefälle in Bezug auf wiederkehrende Beiträge verdeutlichen. Anhand der vorgelegten Daten wird klar, dass die Kosten für die Nutzung von öffentlichen Einrichtungen zwischen städtischen und ländlichen Gebieten erheblich variieren. Die BI hat die Belastungen zweier Beispielgrundstücke unter den Bedingungen der aktuellen Entgeltordnung verglichen. Dabei zeigt sich ein drastischer Unterschied in den Kosten pro Kopf in einem exemplarischen Beispiel: Stadtbewohner müssen jährlich 208,95 Euro zahlen, während es für ländliche Bewohner mit 491,78 Euro mehr als doppelt so teuer ist. Es gibt auch Ungenauigkeiten bei der Berechnung des Wasserkanalbeitrags (WKB-Wasser) für beide Grundstücke. Diese Ungenauigkeiten betreffen die Nutzungseinheiten (NE) und den Pro-Kopf-Wasserverbrauch.
Zum Beispiel wird der Wert für den Pro-Kopf-Wasserverbrauch auf dem Stadtgrundstück mit 40m³ realistischer angenommen, während er auf dem Landgrundstück bei 32,5m³ liegt (Tabellen unten). Die grün unterlegten Zahlen ermöglichen einen direkten Vergleich, da dort der Wasserverbrauch auf dem Stadtgrundstück ebenfalls mit 32,5m³ angenommen wird. Es wird deutlich, dass die Kosten pro Kopf auf dem Land signifikant höher sind, obwohl dort keine zusätzliche Nutzung der öffentlichen Anlagen stattfindet. Darüber hinaus wird die Problematik der wiederkehrenden Beiträge offensichtlich: Bei einem Wegzug oder Todesfall auf dem Landgrundstück würde die verbleibende Person etwa das Fünffache zahlen müssen im Vergleich zu Personen auf dem Stadtgrundstück.