Das Wichtigste vorneweg: Das Musterschreiben für den Widerspruch ist am Ende des Artikels verlinkt. Runterladen, bearbeiten und ausdrucken, das richtige Datum einsetzen, vervollständigen mit Namen und Kundennummer, unterschreiben und ab in die Post. Persönlich am Kreisel aufschlagen geht natürlich auch. Uffpasse, bitte keine Mail und Anhang. Sicher ist sicher! Wehrt euch, allein schon deshalb, um auf die Machenschaften der Verwaltung aufmerksam zu machen und Dampf auf den Kessel zu bringen. Und es kann nicht schaden, die Sachbearbeiter jetzt darauf hinzuweisen, dass ihre Art der Berechnung gesetzwidrig ist und sie deshalb mit einer Flut von weiteren Widersprüchen rechnen müssen.
Dazu später noch ein weiterer Entwurf. Im ersten Schritt geht es darum generell Widerspruch einzulegen, damit der Bescheid nicht schon nach vier Wochen rechtskräftig wird und dann nicht mehr korrigiert werden kann. Die Begründung wird später nachgeliefert. Versprochen! Die Werke sollten die Berechnung bei den kommenden Bescheiden lieber gleich so machen, wie es das geltende Gesetz vorschreibt. Am besten ist es natürlich, beim Wasser und Abwasser auf die wiederkehrenden Beiträge ganz zu verzichten, wie es in allen anderen Bundesländern außerhalb von Rheinland-Pfalz problemlos funktioniert. Auch in Rheinland-Pfalz gibt es gesetzeskonforme Satzungen, so zum Beispiel die Entgeltsatzung des Zweckverbandes Abwasserentsorgung Rheinhessen, warum nimmt sich die Verbandsgemeinde Kirner Land nicht diese Satzung als Beispiel?