Der Ausbau der Photovoltaik auf Freiflächen sorgt für Diskussionen. Thomas Bursian, FDP-Fraktionsvorsitzender, bezieht in seinem Leserbeitrag kritisch Stellung zum vorliegenden Steuerungsrahmen der Verbandsgemeinde, über den morgen entscheiden werden soll. Er fordert mehr Transparenz, verbindliche Regeln und eine frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Warum er den Entwurf in seiner jetzigen Form ablehnt, erläutert er in seinem Beitrag.
„Der Ausbau der Photovoltaik ist wichtig. Aber er braucht nachvollziehbare Regeln, eine faire Verteilung der Belastungen und die Zustimmung der Menschen, die mit den Folgen vor Ort leben. Der vorliegende Steuerungsrahmen erfüllt diese Anforderungen nicht. Er muss in der jetzigen Form abgelehnt werden. Eine Bürgerversammlung vor der Entscheidung ist deshalb unverzichtbar. Die Menschen müssen erfahren, welche Flächen infrage kommen, welche Belastungen für Landschaft, Natur, Landwirtschaft und Lebensqualität zu erwarten sind und wie ihre Einwände berücksichtigt werden. Eine Informationsveranstaltung erst im weiteren Verfahren reicht nicht aus, wenn der Verbandsgemeinderat zuvor bereits den Rahmen beschlossen hat, der mögliche Standorte und Größenordnungen vorgibt.
Der Entwurf lässt zentrale Fragen offen. Er setzt eine Obergrenze von 50 Hektar je Gemarkung – das entspricht ungefähr 70 Fußballfeldern – und eine Gesamtobergrenze von drei Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche, erklärt aber nicht überzeugend, warum diese Größen angemessen sind. Aus unserer Sicht ist mit den bereits in Hochstetten-Dhaun genutzten 23 Hektar das Maß des Erträglichen erreicht. Zugleich sind die Flächenangaben im Dokument widersprüchlich: An einer Stelle werden 3.012 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche genannt, an anderer Stelle 11.008 Hektar Grünland und 2.436 Hektar Ackerland. Diese beiden Angaben ergeben zusammen die gesamte Fläche der Verbandsgemeinde. Die daraus abgeleitete Obergrenze von rund 403 Hektar ist nicht nachvollziehbar, solange Bezugsfläche und Berechnung ungeklärt sind.
Auch die räumliche Verteilung bleibt ungeregelt. Der Rahmen überlässt sie der Einzelfallprüfung. Damit ist nicht ausgeschlossen, dass einzelne Ortsgemeinden besonders stark belastet werden, während andere kaum betroffen sind. Eine Obergrenze je Gemarkung ersetzt keine gerechte Verteilung und schützt die betroffenen Orte nicht vor einer Häufung von Anlagen. Zudem arbeitet der Entwurf mit unverbindlichen Empfehlungen, wo klare Mindeststandards nötig wären. Ein Siedlungsabstand von 100 Metern wird lediglich empfohlen. Wir fordern einen verbindlichen Mindestabstand von 100 Metern sowie klare Auflagen für Sichtschutz durch standortgerechte Begrünung. Ohne feste Regeln bleibt zu viel der späteren Einzelfallentscheidung überlassen.
Ein solchermaßen maßloser Nichtsteuerungsrahmen droht, dauerhaft Unfrieden in die Gemeinden zu tragen. Wenn großflächige Anlagen dicht an Wohnlagen oder in prägende Landschaftsräume rücken, kann das die Lebensqualität beeinträchtigen und Sorgen um den Wert von Wohneigentum verstärken. Die politischen Entscheider müssen diese möglichen Folgen ernst nehmen und dürfen die Verantwortung nicht auf spätere Verfahren abschieben. Hinzu kommt: Verbindliche Mindeststandards für Bürgerbeteiligung und finanzielle Teilhabe fehlen ebenso wie klare Vorgaben für Rückbau und Sicherheitsleistungen. Auch bleibt offen, wie Einwände der Bürger dokumentiert, bewertet und in Entscheidungen einbezogen werden. Beteiligung darf kein unverbindliches Versprechen sein.
Große Solarparks verändern Landschaften. Zufahrten, Zäune und Kabeltrassen können Böden und Lebensräume beeinträchtigen; wertvolle landwirtschaftliche Flächen können dauerhaft beansprucht werden. Deshalb müssen Dächer, Parkplätze, Gewerbeflächen, Deponien und andere bereits versiegelte oder vorbelastete Standorte konsequent Vorrang haben. Wo Freiflächenanlagen erforderlich sind, müssen sie kleiner dimensioniert, naturverträglich geplant und mit Rücksicht auf wichtige Sichtachsen umgesetzt werden. Der Umgang mit diesem Steuerungsrahmen setzt aus unserer Sicht ein Muster fort, das sich bereits beim desolaten Umgang mit der Schmutzwassersatzung gezeigt hat: Entscheidungen mit weitreichenden Folgen werden den Betroffenen nicht ausreichend erklärt, und zentrale Fragen bleiben unbeantwortet. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger gewinnt man so nicht zurück.
Wir fordern eine öffentliche Bürgerversammlung vor der Beschlussfassung und die Ablehnung des vorliegenden Entwurfs. Der Verbandsgemeinderat sollte einen überarbeiteten Rahmen erst dann erneut beraten, wenn die Flächenzahlen korrigiert und nachvollziehbar belegt, verbindliche Regeln zur räumlichen Verteilung festgelegt und klare Standards für Beteiligung, Abstände, Natur- und Bodenschutz sowie Rückbau aufgenommen wurden. Zugleich erwarten wir von der Landesregierung klare und nachvollziehbare Vorgaben, die Kommunen bei der Flächenplanung Orientierung geben, landwirtschaftliche und landschaftliche Belange schützen und eine faire Verteilung der Belastungen sicherstellen. Die Verantwortung für solche Leitplanken darf nicht allein den einzelnen Ortsgemeinden überlassen werden. Die Energiewende braucht Akzeptanz. Die entsteht durch transparente Entscheidungen, faire Lastenverteilung und echte Mitsprache – nicht durch einen möglichst großen Flächenrahmen ohne klare Steuerung.„
Thomas Bursian




Der Gesetzgeber hat im Grundsatz 166c des Landesentwicklungsplan LEP IV konkrete und sehr verbindliche Vorgaben zur Ausweisung von FFPV Anlagen gemacht! Maximal 2% der Ackerflächen der Kommunen, hier der VG Kirner Land. Das bedeutet, dass in der VG Kirner Land bei ca. 2.500 ha Ackerflächen max. 50ha ausgewiesen werden dürfen! Und das auch nur dann, wenn vorab alle bereits versiegelten und z.B. Konversationsflächen bereits verplant worden sind! Der vorliegende, rechtswidrige Entwurf der VG als Steuerungskonzept, ist um das 8-fache – ja, das 8-fache !!! Überzeichnet! Das ist kein Versehen. Das ist ein versuchter Planungsbetrug durch die Verwaltung.