Auf den ersten Blick wirkt die Beschlussvorlage für den 23. September unspektakulär: Die VG-Werke Kirner Land sollen für die Geschäftsjahre 2023 bis 2025 erneut von der WIBERA Wirtschaftsberatung AG geprüft werden. Bei genauerem Hinsehen ergeben sich jedoch Fragen – sowohl zu den Kosten als auch zum Zeitpunkt der Beauftragung. Vorgesehen sind 45.000 Euro netto pro Jahr, also 135.000 Euro für drei Jahre. Hinzu kommen Reisekosten, Kosten der technischen Berichtsfertigung, eine Auslagenpauschale von vier Prozent und Umsatzsteuer. Damit sind bereits 140.400 Euro netto beziehungsweise 167.076 Euro brutto erreicht. Weitere Kosten sind noch nicht enthalten. Insgesamt dürfte die Rechnung also bei deutlich über 170.000 Euro liegen. Die erneute Beauftragung wird vor allem damit begründet, dass WIBERA bereits die Abschlüsse 2020 bis 2022 geprüft hat und mit den Strukturen der Werke vertraut ist. Das ist angesichts der komplizierten Datenlage nachvollziehbar. Doch das günstigste Angebot aus dem Jahr 2020 ist nicht automatisch das wirtschaftlichste Angebot im Jahr 2026. Deshalb stellt sich die Frage, ob für die Prüfungen 2023 bis 2025 aktuelle Vergleichsangebote eingeholt wurden und, falls nicht, warum nicht. Vielleicht ist WIBERA weiterhin der günstigste Anbieter – dann sollte ein aktueller Preisvergleich die Entscheidung umso stärker untermauern.
Besonders auffällig ist allerdings die zeitliche Dimension: Die Beauftragung soll erst 2026 erfolgen, obwohl sie die Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 betrifft. Für Eigenbetriebe gelten dabei auch die entsprechenden Vorschriften des HGB. Danach soll der Abschlussprüfer grundsätzlich vor Ablauf des Geschäftsjahres bestellt werden, das er prüfen soll. Das ist zwar eine Soll- und keine Muss-Vorschrift und macht den Beschluss nicht automatisch unwirksam. Es wirft aber die Frage auf, warum die Beauftragung erst nach Ablauf aller drei Geschäftsjahre erfolgt. Hinzu kommt: Auch die Jahresabschlüsse selbst sind offenbar erheblich im Rückstand. Die EigAnVO sieht vor, dass der Jahresabschluss innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden soll. Diese Fristen sind für 2023, 2024 und 2025 inzwischen überschritten. Die komplizierte Datenlage mag dafür eine Erklärung sein, sie macht den Rückstand aber zugleich erklärungsbedürftig. Der Rat sollte deshalb wissen, warum die Abschlüsse noch nicht vorliegen, welche Ursachen der Rückstand hat, welche Maßnahmen ergriffen wurden und wann die fehlenden Abschlüsse verbindlich aufgeholt werden sollen.
Der Hinweis, man wolle dies „nach Möglichkeit zeitnah“ erledigen, ist dafür zu unbestimmt. Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob bessere interne Abläufe langfristig günstiger wären als zusätzlicher externer Aufwand. Einen unabhängigen externen Prüfer brauchen die Werke grundsätzlich. Daraus folgt aber nicht, dass WIBERA zu jedem Preis beauftragt werden muss – und ebenso wenig, dass die Beauftragung erst nach Ablauf sämtlicher Prüfjahre erfolgen sollte. Bei mindestens rund 167.000 Euro brutto für drei Prüfjahre, zuzüglich weiterer möglicher Kosten, geht es um eine erhebliche Summe öffentlichen Geldes. Vor einer Zustimmung sollte deshalb transparent dargelegt werden, warum die Beauftragung erst jetzt erfolgt, ob aktuelle Vergleichsangebote eingeholt wurden, welche Gesamtkosten tatsächlich zu erwarten sind und wann die ausstehenden Jahresabschlüsse verbindlich aufgearbeitet werden. Entscheidend ist nicht, ob ein Wirtschaftsprüfer gebraucht wird, sondern ob diese konkrete Lösung zu diesem Preis und zu diesem Zeitpunkt tatsächlich die wirtschaftlichste und sachgerechteste ist.




