Reserviert, geplant, verworfen: Das Kapitel Tankstelle ist beendet

Der Verbandsgemeinderat wird sich in seiner kommenden Sitzung am morgigen 27. August mit der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans für das Gewerbegebiet in Hochstetten-Dhaun befassen. Wieder einmal! Hinter dem eher sperrigen Verwaltungsvorgang verbirgt sich allerdings eine durchaus bemerkenswerte Entwicklung. Konkret geht es darum, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die weitere Entwicklung des Gewerbegebiets zu schaffen. Die bisherige Planung wird dabei teilweise zurückgenommen und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Der Hintergrund: Für einen Teil der Fläche war ursprünglich die Ansiedlung einer Tankstelle mit einem angeschlossenen Verbrauchermarkt vorgesehen. Dafür wurde seinerzeit eigens eine entsprechende Sondergebietsfläche ausgewiesen. Das geplante Vorhaben wird jedoch nicht umgesetzt. Weder die Tankstelle noch der damit verbundene Verbrauchermarkt werden gebaut.

Die Folge: Die bisherige Sondergebietsfläche soll künftig wieder als gewerbliche Baufläche dargestellt werden. Damit wäre die Fläche erneut für klassische gewerbliche Nutzungen wie Produktionsbetriebe, Lagerflächen oder andere gewerbliche Ansiedlungen verfügbar. Bemerkenswert ist dabei vor allem der zeitliche Aspekt. Rund drei Jahre lang war die Fläche für das geplante Projekt der Scherer-Gruppe reserviert. In dieser Zeit wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen und entsprechende Verfahren angestoßen. Jetzt steht die Verbandsgemeinde wieder an dem Punkt, an dem sie bereits vor mehreren Jahren stand. Verschenkte Jahre? Ganz danach sieht es zumindest aus. Denn die Reservierung der Fläche mündete letztlich nicht in einen Kauf und damit auch nicht in die ursprünglich geplante Investition.

Die entscheidende Frage lautet nun: Gibt es bereits neue Interessenten für die Fläche? Offiziell ist dazu bislang nichts bekannt. Dass die Gemeinde die Fläche wieder als klassisches Gewerbegebiet ausweist, könnte jedoch darauf hindeuten, dass man sich künftig wieder alle Möglichkeiten offenhalten möchte. Mit dem Beschluss würde der Verbandsgemeinderat zunächst den geänderten Flächennutzungsplan feststellen. Anschließend müsste die Kreisverwaltung Bad Kreuznach die Änderung noch genehmigen.

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