Gut gebrüllt, Löwe – nur leider ist das hier kein Wald, in dem man per Mehrheitsbeschluss das Jagdrecht außer Kraft setzen kann. Auch wenn der Verbandsgemeinderat der Meinung ist, dass die kommunale Wärmeplanung im Kirner Land ungefähr so sinnvoll wirkt wie ein Kamin ohne Feuerholz, ändert das nichts daran: Es handelt sich nicht um ein „Kann man machen, muss man aber nicht“, sondern um ein „Muss man machen, ob man will oder nicht“. Der Gesetzgeber hat sich nämlich – völlig humorbefreit – für die Variante „Pflichtaufgabe“ entschieden. Das bedeutet in der kommunalen Praxis: Der Rat darf durchaus kreativ werden. Er darf debattieren, schimpfen, die Sinnhaftigkeit bezweifeln und sogar poetische Vergleiche mit toten Pferden bemühen. Was er allerdings nicht darf, ist beschließen, dass eine gesetzliche Pflicht einfach nicht stattfindet. So funktioniert kommunale Selbstverwaltung ungefähr so weit wie ein Zebrastreifen ohne Straße.
Dass genau das in der letzten Sitzung versucht wurde, ist der Moment, in dem aus politischem Brüllen ein juristisches Echo wird. Denn dann kommt der kleine, aber entscheidende Spielverderber ins Spiel: das Kommunalrecht. Das sagt sinngemäß freundlich, aber bestimmt: „Interessante Meinung – trotzdem machen.“ Daraufhin muss der Bürgermeister den erhobenen Zeigefinger auspacken und sagen: „So geht das nicht.“ Und wenn das nicht reicht, wird die Kommunalaufsicht eingeschaltet – eine Art Schiedsrichter, der nicht über Geschmack, sondern über Gesetzeslage urteilt. Die kann dann den Beschluss kassieren oder die Umsetzung anordnen, unabhängig davon, wie leidenschaftlich vorher argumentiert wurde. Und jetzt kommt der Beschluss am 5. Mai erneut auf die Tagesordnung. Wetten, da wird man dann zusatimmen (müssen). Kurz gesagt: Man darf in der Politik viel. Man darf sogar laut werden. Aber man darf eben nicht beschließen, dass Gesetze im eigenen Zuständigkeitsbereich nur noch optional gelten. Oder anders formuliert: Gut gebrüllt, Löwe – aber das Bundesgesetz zuckt davon nicht mal mit dem Ohr.




