Das erst vor wenigen Jahren vollständig sanierte Gebäude der Kreissparkasse Birkenfeld in Kirn weist offenbar erhebliche bauliche Mängel auf. Im Zuge von Instandsetzungsarbeiten nach einem Wasserschaden kamen Zweifel an der fachgerechten Ausführung der Brandschutzdecken auf – Zweifel, die inzwischen durch ein unabhängiges Gutachten bestätigt wurden. Auf Anfrage des Blogs äußerte sich nun erstmals der Vorstand der Kreissparkasse zu den Vorwürfen und zur aktuellen Lage. In einer schriftlichen Stellungnahme nimmt das Institut Stellung zum Stand der Sanierung, dem Austausch mit den Behörden sowie den Auswirkungen auf den laufenden Betrieb. Offenbar bahnt sich ein Rechtsstreit über die Verantwortlichkeit ab.
Das Statement des Vorstandes im Wortlaut:
„Bei der Beseitigung der durch einen Wasserschaden in unserer Kirner Filiale entstandenen Schäden ist durch den durchführenden Handwerksbetrieb die zulassungskonforme Ausführung der Brandschutzdecken angezweifelt worden. Diese Zweifel sind durch ein umgehend durch uns beauftragtes Gutachten zu unserem Bedauern bestätigt worden. Seit Bekanntwerden der Schäden sind wir im engen Austausch mit den zuständigen Bauaufsichtsbehörden. Gemeinsames Ziel aller Beteiligten war und ist, trotz der festgestellten Mängel bis zu deren Beseitigung die Nutzung des Gebäudes, ggf. unter Auflagen, zu gewährleisten.
Da die uns in der Zwischenzeit behördlich auferlegten Auflagen erfüllt wurden, dürfen wir weiterhin unseren Geschäftsbetrieb aufrechterhalten, als auch der Mieter unserer Räumlichkeiten im 1. Obergeschoss seine Zahnarztpraxis unter den gegebenen Umständen betreiben. Wir sind bestrebt, die aufgetretenen Schäden schnellstmöglich beheben zu lassen. Da wir uns in einem laufenden Verfahren zur Klärung der Schuldfrage und Feststellung eventueller Schadensersatzzahlungen befinden, sehen Sie es uns bitte nach, dass wir Ihnen keine weiteren Informationen zukommen lassen können.„


