Umwidmung des Wirtschaftswegs zur Dorfstraße bleibt bestehen – Widerspruch gescheitert

Es ist kein Geheimnis, dass die Umwidmung des Wirtschaftswegs zum Brünnchen in eine Dorfstraße nicht auf uneingeschränkte Zustimmung trifft. Die Ortsgemeinde wandelte den Weg ohne vorherige Ausbauarbeiten in eine öffentliche Straße um, was rechtliche Fragen aufwarf. Doch nun steht fest: Der Widerspruch gegen diesen Widmungsakt ist gescheitert, und die Umwidmung bleibt bestehen – ohne bauliche Anpassung. Diese ist nicht zwingend erforderlich. Wieder was gelernt! Kritiker bemängelten, dass die Widmung ohne offizielle Bekanntmachung und ohne bauliche Anpassungen erfolgte. Dennoch wurde der Widerspruch abgelehnt – offenbar ist die Widmung nach geltender Rechtslage unanfechtbar. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, den Weg nachträglich auszubauen. Ob sie dennoch Maßnahmen zur Verbesserung der Straße ergreift, bleibt abzuwarten. Derweil wird ein weiteres Verkehrsschild vorbereitet: Irgendwo an der Einfahrt zur Straße „Im Weilborn“ soll bald der Name „Max-Schmeling-Ring“ prangen. Die Behörden betrachten den Vorgang als rechtmäßig und sehen keinen weiteren Handlungsbedarf.