Nach der Sitzung des Verbandsgemeinderats am 29. Oktober 2024 ergibt sich eine neue Perspektive hinsichtlich der Entgeltsatzung für Abwasser und Wasser, die nunmehr in ihrer aktuellen Form einer umfassenden Betrachtung bedarf. Die hierin vorgenommenen Anpassungen und deren Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger sowie auf die langfristige Finanzstruktur der Gemeinde werfen zentrale Fragen auf, die es zu beleuchten gilt. Und das hat die BI Limbachtal getan.
1.) Der Rat hat mit den Stimmen von SPD, FWG und AfD den wiederkehrenden Beitrag (WKB) Schmutzwasser abgeschafft. Für die Abrechnung des Schmutzwassers wird es ab 2024, also rückwirkend, nur eine Schmutzwassergebühr geben. Die wird, auf verursachergerechte Weise, nach der vom jeweiligen Haushalt in den Kanal eingeleiteten Schmutzwassermenge berechnet werden.
2.) Die beiden anderen wiederkehrenden Beiträge (WKBs) sind noch da und werden weiterhin pro Quadratmeter Grundstücksfläche berechnet.
2.a.) Bei der Berechnung des WKB-Wasser wurde der bisher mit zunehmender Grundstücksgröße ansteigende Faktor („Nutzungseinheit“-NE) auf 1,0 begrenzt (für Grundstücke über 600 qm). Die WKBs Wasser für kleinere Grundstücke (bis 600qm) können weiterhin mit den Faktoren 0,25 bis 0,75 reduziert werden. Diese Änderung soll, auch rückwirkend, schon für die Zeiträume 2022 und 2023 gelten.
2.b.) Der WKB-Niederschlagsentwässerung soll durch eine reine Niederschlagsentwässerungs-Gebühr ersetzt werden, die nur für die tatsächlich an den Kanal angeschlossene Summe der Dach- und Versiegelungsflächen berechnet wird.
3.) Die BI-Limbachtal kann in den Änderungen nicht viel Positives entdecken.
3.a.) Die Abschaffung des WKB-Schmutzwassers kann man als Teilerfolg sehen. Doch eigentlich ist es nur eine Zurücksetzung auf den Stand der Entgeltsatzung von 2022. Die WKBs an sich hält der VG-Rat weiterhin für berechtigt.
3.b.) Die Deckelung des Faktors „Nutzungseinheit“ beim WKB-Wasser auf 1,0 war kein Wohlwollen der VG-Ratsmitglieder, der VG-Werke oder der Parteien, sondern eine gesetzlich geforderte Änderung.
3.c.) Wann denn der WKB-Niederschlagswasser abgeschafft und durch eine gerechte und nutzungsabhängige Niederschlagswasser-Gebühr ersetzt wird, steht in den Sternen. Einer entsprechenden Frage von mir ist VG-Bürgermeister Jung ausgewichen. Intern wird von einem Zeitraum von mindesten 4 bis 5 Jahren gesprochen. Dies kann man dann durchaus als reines Besänftigungsmanöver deuten und als insgeheimer Wille der Verwaltung, beim WKB-Niederschlagswasser zu bleiben. Denn eigentlich könnten die VG-Werke mit den ihnen jetzt bereits vorliegenden Grundstücksdaten für alle Grundstücke SOFORT Niederschlagswasser-Gebühren berechnen und den WKB-Niederschlagswasser dafür abschaffen. Sie behaupten allerdings, ihnen würden Daten fehlen. Eine Erklärung für diese Behauptung gibt es nicht.
4. Was den wirklichen Sachstand noch undurchsichtiger macht, sind die fehlerhaften Berichte in den Medien und die falschen Einschätzungen in Kommentaren.
4.a.) So blieb der Artikel im Öffentlichen Anzeiger vom 31.10. 24 zur VG-Ratssitzung sehr ungenau. Ausführlich wiederholte er die absurden und längst widerlegten Begründungen von CDU und FDP nach Beibehaltung des WKB-Schmutzwassers. Die BI wurde falsch zitiert, und ihr wurde eine Wertung unterstellt, die völlig aus der Luft gegriffen war.
4.b.) Im Wochenspiegel vom 26. Oktober hatte die CDU zuvor bereits einen Artikel erwirkt, in dem von „Großgrundbesitzern“ die Rede war, die man zur Kasse bitten wolle. Für die CDU ist diese Redewendung erstaunlich und nur als gezielte Diffamierung von Besitzern mit Grundstücken über 600 qm (!) zu verstehen. Dabei ist die CDU die Partei der wirklichen Großgrundbesitzer in Deutschland und wird von diesen traditionell und regelmäßig mit Parteispenden versorgt.
4.c.) Im Blog „Kirner Land Nachrichten“ wurde am 28. 10. ein Foto einer Gegenüberstellungstabelle gezeigt, und der Blog-Autor hatte danach die Kosten für sein Grundstück, mit WKB und ohne, berechnet und verglichen. Was dabei nicht gesagt wurde ist, dass dieses riesenformatige Papier nur Antworten auf die völlig falsche Frage gibt. Herr Bursian jedenfalls ist auf dieses von Herrn Werkleiter Stumm in Auftrag gegebene imposante „Ablenkungsposter“ hereingefallen und hat auf der letzten VG-Rat-Sitzung damit seinen 180-Grad-Sinneswandel begründet.
5.) Immer noch steht die Frage im Raum, wann auf Seiten der Verwaltung endlich mit den Widerspruchsbescheiden auf die Widersprüche gegen den Grundlagenbescheid (jetzt bald ein Jahr lang her!!) und den vorläufigen Bescheid vom Februar zu rechnen ist. Alternativ dazu könnten wir auch neue aktualisierte Bescheide bekommen. Diese würden dann die beiden alten Bescheide ersetzen, und gegen diese müssten wir dann erneut Widerspruch einlegen (- wäre kein Problem). Bei der Werke-Verwaltung war dazu nichts genaues zu erfahren. Es hieß nur, neue Schreiben seien in Vorbereitung und gingen bald raus an die Bürger. – Also heißt es weiterhin abwarten.
Für die Bürgerinitiative Limbachtal
Carl Rheinländer, Klaus Günter, Horst Schäfer, René Roesler
Vielleicht wäre die komplexe Thematik für die beteiligten „Entscheider“ verständlicher, wenn man mal alles in „Kuchendiagrammen“ darstellen würde🤡‼️
Der Werdegang der Debatte und den daraus resultierenden
Entscheidungen ist nämlich, von Anfang an gezeichnet von Halbwissen und einseitig geprägten Informationen‼️
Vielen Dank an Herrn Rheinländer und die BI für diesen Faktencheck!